Merkblatt für Mandanten: Aufbewahrungspflichten
Geschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden. Wie lange Sie Ihre Unterlagen aufbewahren müssen, hängt davon ab, um welche Unterlagen es sich handelt. Während etwa Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt dies für empfangene Handelsbriefe und Duplikate von versendeten Geschäftsbriefen nur für sechs Jahre. Von welchen Vorschriften Sie betroffen sind, welche Unterlagen genau Sie aufbewahren müssen und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Merkblatt.