Merkblatt für Mandanten: Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten

Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen planmäßig über die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts abgeschrieben werden und wirken sich erst nach und nach steuerlich aus, während Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihres Anfalls voll steuerlich abziehbar sind und sofort einkommensmindernd wirken. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Erhaltungsaufwendungen unter bestimmten Umständen als Herstellungskosten gelten, was zu späteren Steuernachzahlungen führen kann.