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Merkblatt für Mandanten: Elektronische Rechnungen - AKTUALISIERT 12/24

Elektronische Rechnungen sind zwar jetzt schon zulässig, setzen jedoch noch das Einverständnis des Rechnungsempfängers voraus. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens- Kunden (Business-to-Business, „B2B“). Für Unternehmen besteht die Chance darin, die Automatisierung der Buchhaltung in wesentlichem Ausmaß voranzutreiben.

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