Merkblatt für Mandanten: Elektronische Rechnungen - AKTUALISIERT 01/26
Seit dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnung schrittweise für inländische B2B-Umsätze. Während Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise ausgenommen sind, müssen Unternehmen – auch Kleinunternehmer – künftig zumindest E-Rechnungen empfangen können. Klassische PDF- oder Papierrechnungen gelten dabei nicht mehr als elektronische Rechnung. Die Umstellung bringt große Chancen durch automatisierte Buchhaltung, weniger Fehler und geringeres Betrugsrisiko, erfordert jedoch zugleich erheblichen Anpassungsbedarf in Prozessen und IT. Das Merkblatt zeigt klar, wer betroffen ist, welche Ausnahmen gelten und worauf jetzt zu achten ist.
