Merkblatt für Mandanten: Erbfolge und Testament
Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder auch mehrere Personen über (man spricht hier von Gesamtrechtsnachfolge). So schreibt es der § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Hierbei kann Erbe nur derjenige werden, der zur Zeit des Erbfalls lebt.