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Merkblatt für Mandanten: Erbfolge und Testament

Großeltern mit Enkel

Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder auch mehrere Personen über (man spricht hier von Gesamtrechtsnachfolge). So schreibt es der § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Hierbei kann Erbe nur derjenige werden, der zur Zeit des Erbfalls lebt.

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