Merkblatt für Mandanten: Fahrzeugnutzung durch Unternehmer AKTUALISIERT 06/24

Mittelständische Unternehmer nutzen ihre Pkw häufig sowohl betrieblich als auch privat. Dabei gibt es wichtige steuerliche Aspekte zu beachten. Wenn der Pkw aufgrund des betrieblichen Nutzungsumfangs zum Betriebsvermögen gehört, können die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden. Allerdings muss der Anteil der Privatnutzung als gewinnerhöhend erfasst und versteuert werden. Der zu versteuernde Privatanteil kann entweder pauschal nach der 1-%-Methode oder nach der tatsächlichen Nutzung mittels Fahrtenbuch ermittelt werden.