Merkblatt für Mandanten: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit Schritt für Schritt Erklärung
Seit 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit TSE ausgestattet, Belege erstellen und dem Finanzamt gemeldet werden. Seit 01.01.2025 ist die Meldung über „Mein ELSTER“ oder ERiC möglich, mit Übergangsfrist bis 30.06.2025. Danach müssen alle Kassensysteme innerhalb eines Monats gemeldet werden. Weitere Details auch zum Vorgehen und wie Sie die Meldung vornehmen können, finden Sie in dem beigefügten Merkblatt.
