Merkblatt für Mandanten: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Seit 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit TSE ausgestattet, Belege erstellen und dem Finanzamt gemeldet werden. Seit 01.01.2025 ist die Meldung über „Mein ELSTER“ oder ERiC möglich, mit Übergangsfrist bis 30.06.2025. Danach müssen alle Kassensysteme innerhalb eines Monats gemeldet werden.