FAQ Influencer und Steuern
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 20. Juli 2022
Influencer und Steuern: Was gilt?
Müssen Influencer auf TikTok Steuern zahlen?
Heutzutage träumen viele junge Menschen davon, Influencer zu werden. Die Tätigkeit ist längst als etablierter Beruf mit attraktiven Karriereaussichten in der Gesellschaft angekommen. Ob durch gesponserte Beiträge, Werbekooperationen oder Affiliate-Marketing – Influencer profitieren von vielfältigen Einnahmequellen. Doch bei aller Kreativität und unternehmerischen Freiheit müssen natürlich auch sie ihre Einkünfte korrekt versteuern. Wer Influencer werden will, sollte also nicht vergessen, sich auch einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen zu verschaffen.
Ab wann müssen Influencer und Content Creator Steuern zahlen?
Wer auf Instagram, TikTok, YouTube oder Co. Geld verdient, muss dieses versteuern. Das gilt für jegliche Einkünfte, egal ob durch Werbepostings, Produktplatzierungen oder Affiliate-Links. Jede Steuer – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer – muss einzeln betrachtet werden, weil ihnen unterschiedliche Regeln zugrunde liegen.
Weil sich immer mehr Influencer auf den Social-Media-Plattformen tummeln, hat sich das Bundesfinanzministerium der Thematik angenommen und einen offiziellen Leitfaden erstellt.
Ab wann ist die Gewerbeanmeldung notwendig?
Wer regelmäßig als Influencer tätig ist und Gewinne erzielt, wird nach deutschem Steuerrecht als Gewerbetreibender eingestuft und muss ein Gewerbe anmelden. Ausschlaggebend ist dafür nicht die Höhe des Einkommens, sondern die Häufigkeit und die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Bereits kleinere, wiederholte Einnahmen können eine Gewerbeanmeldung notwendig machen. Die Anmeldung muss in der Regel vor dem Start der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen, um unliebsame Bußgelder zu vermeiden.
Wann muss ein Influencer Gewerbesteuer zahlen?
Obwohl die Tätigkeit als Influencer oder Influencerin gewerbesteuerpflichtig ist, muss die Gewerbesteuer nur gezahlt werden, wenn der jährliche Gewinn bei mehr als 24.500 Euro liegt. Wenn dies der Fall ist, müssen Influencer dem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung übermitteln. Bei der Steuererklärung erfolgt die Angabe der Gewerbesteuer in der Anlage G zur Einkommensteuer und wird mit dieser verrechnet.
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die je nach Standort variiert und durch den Hebesatz der Gemeinde bestimmt wird.
Muss jeder Influencer Einkommensteuer zahlen?
Wer regelmäßig als Influencer aktiv ist, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden, wie eben erläutert. Dafür reicht die Absicht, Einnahmen erwirtschaften zu wollen, die höher als die Ausgaben sind. Es muss aber nur eine Steuererklärung abgeben werden, wenn die Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (für Alleinstehende, Stand 2024) übersteigen. Mit Einkünften ist der Gewinn gemeint, der sich aus den Einnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben zusammensetzt. Wenn die Einkünfte den Freibetrag übersteigen, muss sich der Influencer beim Gewerbeamt anmelden, die Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Müssen Influencer Geschenke versteuern?
Influencer können oft umsonst in Hotels übernachten oder bekommen Produkte zum Testen zugeschickt. Diese Geschenke müssen sie auch versteuern. Denn bei den Geschenken handelt es sich um Sachzuwendungen, auf die Einkommens- und Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Dabei wird der Marktwert der erhaltenen Produkte als Bemessungsgrundlage angesetzt. Influencer müssen also alle Einnahmen sorgfältig dokumentieren und den finanziellen Wert von erhaltenen Sachleistungen möglichst genau ermitteln
Hier gibt es aber Ausnahmen: Influencer müssen solche Präsente nicht zwingend versteuern, wenn die Waren zurückgeschickt werden, sie von sehr geringem Wert sind oder das Unternehmen, mit dem der oder die Beschenkte zusammenarbeitet, die Versteuerung übernimmt. Aufgrund dieser Ausnahmen sollten Influencer immer alles dokumentieren.
Umsatzsteuerpflicht für Influencer?
Mit der Gewerbeanmeldung ist häufig auch die Umsatzsteuerpflicht verbunden. Die Umsatzsteuer wird auf die erbrachten Leistungen von Influencern erhoben, beispielsweise auf die Veröffentlichung gesponserter Inhalte. Aktuell liegt der Regelsteuersatz in Deutschland bei 19 Prozent.
Es gibt aber eine Vereinfachung für alle, die im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen werden. In diesem Fall gelten Influencer als umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer. Auf die Umsätze wird keine Umsatzsteuer erhoben, sie müssen aber einmal im Jahr an das Finanzamt übermittelt werden. Der Vorteil: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann dennoch sinnvoll sein, um Vorsteuerabzüge für beruflich genutzte Anschaffungen geltend zu machen.
Was gilt bei Verlust-Jahren?
Es kann vorkommen – gerade in der Anfangszeit – dass Influencer Verluste einfahren. Selbst dann sollten sie eine Steuererklärung machen. Denn: Die Verluste können mit späteren Einnahmen verrechnet werden. Heißt konkret: In Verlustjahren sollten in der Anlage EÜR alle Verluste eingetragen werden. Das Finanzamt stellt einen Verlustfeststellungsbescheid aus. Diese erzielten Verluste können mit späteren Einkünften steuersparend verrechnet werden.
Was können Influencer von der Steuer absetzen?
Influencer haben die Möglichkeit, Ausgaben von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Typische absetzbare Kosten umfassen Kosten für Equipment, PC, Internettarife oder Reisekosten. Selbst die Nutzung des heimischen Arbeitsplatzes kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Abzugsmöglichkeiten reduzieren das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast. Wichtig ist, alle Belege aufzubewahren und die Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren, damit die Abzugsfähigkeit der Kosten in einer Steuerprüfung nachgewiesen werden kann.
Was droht, wenn Influencer keine Steuern zahlen?
Wer sein Einkommen nicht ordnungsmäßig versteuert, muss nicht nur mit Nachzahlungen rechnen, sondern macht sich auch strafrechtlich schuldig. Heißt: Es können sowohl Steuernachzahlungen, Zinszahlungen als auch Geld- und Freiheitsstrafen drohen.
Zu den steuerlichen Pflichten gehört auch die Dokumentationspflicht. Wer versucht, Einnahmen zu verschleiern, indem Geschäftsbeziehungen nicht erwähnt werden, riskiert, dass das Finanzamt durch eigene Recherchen und Kontakte mit Geschäftspartnern selbst Schätzungen vornimmt.
Steuerlich relevante Dokumente müssen übrigens mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Klicktipp:
Das Bundesfinanzministerium hat in einem PDF „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ aus Sicht der Finanzverwaltung weitere Informationen zusammengetragen. Gerne mal reinklicken.