Die wichtigsten Steueränderungen 2025
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 1. Januar 2025
Mit dem Jahreswechsel 2025 treten wieder zahlreiche Steueränderungen in Kraft, die sowohl Steuerzahler, Unternehmen, Selbstständige sowie Eltern und Eigentümer betreffen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
1. Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2025 auf 12.084 Euro angehoben. Der steuerliche Grundfreibetrag ist das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Besonders Alleinstehende und Paare mit geringerem Einkommen dürfen sich durch die Erhöhung auf eine spürbare Steuererleichterung freuen.
Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst und steigt auf 9.600 Euro. Zudem wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind erhöht.
2. Anhebung des Mindestlohns
Der Mindestlohn wird ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Damit steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobbende: Sie liegt künftig bei 556 Euro monatlich, was einem jährlichen Verdienst von 6.672 Euro entspricht.
3. Reform der Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue Finanzmodell für die Grundsteuer in Kraft. Diese Reform war erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige System für verfassungswidrig erklärte. Zukünftig hängt die Höhe der Steuer vor allem von der Entwicklung der Umgebung der Immobilie ab. In wachstumsstarken und attraktiveren Regionen ist mit einer Erhöhung der Grundsteuer zu rechnen, während sie in weniger begehrten Gebieten möglicherweise sinkt.
4. Unterhaltsleistungen
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen Altersgruppen leicht angehoben: Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Betrag von 480 auf 482 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren von 551 auf 554 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 645 auf 649 Euro. Volljährige Kinder erhalten künftig 693 statt 689 Euro. Auch der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird angehoben – sie erhalten nun 990 Euro statt wie bisher 930 Euro monatlich.
5. Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig steigen die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen um 4,5 Prozent, einschließlich des Pflegegeldes. Ab Juli 2025 wird ein flexibler Jahresbetrag von 3.539 Euro eingeführt, der für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Diese Reform ermöglicht es, die beiden Leistungen nach Bedarf zu kombinieren. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang zu Hause betreuen muss, um Anspruch auf Ersatzpflege zu haben.
6. Neue Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben
Menschen mit höherem Einkommen müssen künftig höhere Sozialabgaben leisten. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird auf 8.050 Euro monatlich angehoben, und auch die Bemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro pro Monat.
7. Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
Durch die Anhebung der Freigrenze fällt ab 2025 kein Solidaritätszuschlag mehr an, wenn die gesamte Jahressteuer 19.950 Euro (bzw. 39.900 Euro bei Ehepaaren bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft) nicht überschreitet. Der Zuschlag wird nur von Personen oder Unternehmen erhoben, die diese Freigrenze überschreiten.
8. Kleinunternehmerregelung: Anpassungen der Schwellenwerte
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Diese neuen Werte gelten als feste Obergrenzen: Überschreitet der Umsatz die 100.000-Euro-Marke, geht der Kleinunternehmerstatus verloren und Umsatzsteuer muss ausgewiesen und abgeführt werden. Zudem sind die neuen Grenzbeträge Nettobeträge, während die alten Bruttobeträge waren, was zu einer zusätzlichen Erhöhung der Schwellenwerte führt.
9. Fristen für die Steuererklärung 2025
Während der Corona-Pandemie wurden die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert. Ziel ist es, wieder zum „normalen“ Rhythmus zurückzukehren: Steuererklärungen für 2024 müssten demnach bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden – das gilt jedenfalls für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen.
Einzelne Beträge können sich noch ändern. Redaktionsschluss für diesen Beitrag ist der 17. Dezember 2024.