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FAQ Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer

von Lea Kröner

von taxspotting Redaktion 28. August 2024

Steuervorteil im Homeoffice: Pauschale wahrnehmen und Arbeitszimmer absetzen

 

Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen sein Arbeitszimmer absetzen oder von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen. Was es dabei zu beachten gibt.

 

Das Konzept des Homeoffice ist besonders im Zuge der Corona-Pandemie rasant vorangetrieben worden. Das beliebte Arbeitsmodell ist mittlerweile fester Bestandteil vieler Branchen. Das Jahressteuergesetz 2022 brachte mit dem Steuerjahr 2023 gravierende Änderungen in Hinsicht auf die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitsplatzes beziehungsweise eines Arbeitszimmers. Wer von zuhause aus arbeitet, kann eine Menge Steuern sparen. Doch wie funktioniert das genau?

 

Arbeitszimmer absetzen

Zunächst einmal gilt: Wer zuhause arbeitet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder bei selbstständiger Tätigkeit als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Damit die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden dürfen, muss das Arbeitszimmer allerdings der sogenannte Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein.

 

Arbeitszimmer: „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“

Damit ein Arbeitszimmer vom Finanzamt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit anerkannt wird, muss es sich beim Homeoffice um einen separaten Raum handeln, der von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist. Dieser darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer würde also nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden. Außerdem darf dem Steuerpflichtigen neben dem häuslichen Arbeitszimmer kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Faktor ist das Verhältnis der Größe des Arbeitszimmers im Vergleich zum privaten Wohnraum. Es sollte stets darauf geachtet werden, dass das Arbeitszimmer nicht zu groß ist, denn sonst ist die Gefahr groß, dass das Finanzamt den Raum als Büro nicht akzeptiert.

 

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ohne beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt?

Erfüllt das Homeoffice die genannten Bedingungen, sind alle entstehenden Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Dazu zählen neben anteiligen Miet- und Nebenkosten auch die Einrichtungsgegenstände. Alternativ kann aber auch eine jährliche Pauschale von 1.260 Euro abgesetzt werden. Dabei wird auf die exakte Ermittlung der Kosten verzichtet, was finanziell oft die schlechtere Entscheidung ist, da nicht alle Kosten abgesetzt werden können. Allerdings kann nicht immer nachgewiesen werden, dass das Homeoffice der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Ein gutes Beispiel sind Hebammen, die oft zwischen Klientinnen und ihrem Homeoffice pendeln. Für solche Personen käme die jährliche Pauschale von 1.260 Euro in Frage, da diese so ihr Arbeitszimmer dennoch zu Teilen absetzen können.  

Übrigens: Ein verheiratetes Pärchen, das im selben Zimmer arbeitet, kann insgesamt nur 1.260 Euro dafür absetzen. Auf der anderen Seite muss eine Person, die in mehreren Arbeitszimmern arbeitet, die 1.260 Euro entsprechend auf alle Arbeitsräume aufteilen.

 

Homeoffice-Pauschale

Ein weiteres Werkzeug, um das Arbeiten von zuhause oder unterwegs steuerlich geltend zu machen, ist die Homeoffice-Pauschale. Vor der Pandemie war ein separates Arbeitszimmer noch Pflicht, wenn entstandene Kosten für ein solches Zimmer in der Steuererklärung aufgeführt werden sollten. Während der Pandemie wurde dann eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, die allerdings nur bei 600 Euro jährlich lag. Mittlerweile können 6 Euro pro Tag  für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Das ergibt bei maximaler Ausnutzung ebenfalls 1.260 Euro pro Jahr.

 

Eine wichtige Sache noch: Wenn du ein Depot oder Konto auflöst, solltest du unbedingt einen gesonderten Antrag auf Auflösung des dort erteilten Freistellungsauftrags stellen. Geschieht dies nicht, bleibt beim betreffenden Kreditinstitut ein ungenutzter Freibetrag offen, der den Anspruch von 1.000 Euro mindert.

 

Homeoffice-Pauschale: Wer hat Anspruch darauf?

Im Vergleich zum Arbeitszimmer gestaltet sich die Anwendung der Homeoffice-Pauschale wesentlich unkomplizierter, denn der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt nicht erst ein separates Arbeitszimmer oder Ähnliches vorweisen. Es ist also egal, ob am Küchentisch oder im Wohnzimmer gearbeitet wird. Außerdem kann die Homeoffice-Pauschale auch genutzt werden, wenn der Steuerpflichtige eigentlich die Möglichkeit eines weiteren Arbeitsplatzes, zum Beispiel im Büro des Arbeitgebers, hätte, aber trotzdem zuhause arbeitet.

 

Homeoffice-Pauschale: Halbtags im Homeoffice?

Die Homeoffice-Pauschale kann auch dann geltend gemacht werden, wenn am selben Tag im Homeoffice und an einem anderen Ort gearbeitet wurde. Entscheidend ist jedoch, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice verbracht wurden. Dabei kann die Homeoffice-Pauschale allerdings nicht mit der Pendlerpauschale kombiniert werden. Wer beispielsweise bis zum Nachmittag im Homeoffice arbeitet und anschließend zu einem Termin fährt, muss sich entscheiden, welche Pauschale er beanspruchen möchte. In den meisten Fällen erweist sich hier übrigens die Pendlerpauschale als finanziell vorteilhafter.

Wichtig: Es ist verboten, sowohl die Homeoffice-Pauschale zu nutzen als auch die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Der Steuerpflichtige muss sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.

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