Das sind die wichtigsten Steueränderungen 2026
von Lea Kröner
von taxspotting Redaktion 04. Februar 2026
Zum Jahreswechsel sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten, die sich je nach Lebenssituation unterschiedlich auswirken: Beschäftigte merken es oft über die Lohnabrechnung, Familien über Kindergeld und Freibeträge, Selbstständige über Umsatzsteuerregeln – und Eigentümer über die kommunalen Grundsteuerbescheide. Im Folgenden findest du die wichtigsten Neuerungen für 2026, mit den aktuell gültigen Werten.
Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif: Entlastung gegen kalte Progression
Ein zentraler Hebel für mehr Netto ist der steuerliche Grundfreibetrag. Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Gleichzeitig wurden die Eckwerte im Einkommensteuertarif angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzufedern. Das bedeutet: Auch wenn dein Gehalt nur moderat steigt, frisst der progressive Steuertarif nicht automatisch einen überproportionalen Teil des Plus wieder auf. Wie stark du tatsächlich entlastet wirst, hängt allerdings vom Einkommen und deiner persönlichen Situation ab
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien profitieren weiter
Für Familien sind 2026 zwei Werte besonders relevant. Das Kindergeld liegt nun bei 259 Euro pro Kind und Monat. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag inklusive BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) auf 9.756 Euro. Was am Ende günstiger ist – Kindergeld oder Freibetrag –, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Viele Berufspendler dürften die Änderung bei der Entfernungspauschale spüren. Denn 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent je Entfernungskilometer – ab dem ersten Kilometer. Wer bisher nur ab dem 21. Kilometer von den 38 Cent profitiert hat, kann 2026 bereits bei kürzeren Arbeitswegen stärker entlastet werden (vorausgesetzt, die Werbungskosten wirken sich überhaupt aus, also insbesondere, wenn man über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinauskommt).
Mindestlohn und Minijob-Grenze: neue Werte seit 1. Januar 2026
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro. Für viele Minijobber bedeutet das mehr Spielraum beim monatlichen Verdienst, für Arbeitgeber entsprechend höhere Lohnkosten oder Anpassungsbedarf bei den Arbeitsstunden.
Grundsteuer 2026: Hebesätze bleiben entscheidend – und sehr lokal
Die Grundsteuer wird seit 2025 nach reformierten Regeln erhoben. 2026 zeigt sich in vielen Städten und Gemeinden noch deutlicher, wie stark die tatsächliche Belastung von den kommunalen Hebesätzen abhängt. Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen – teils, um das Aufkommen stabil zu halten, teils auch aus finanzpolitischen Gründen. Wichtig ist dabei: Selbst wenn eine Kommune „aufkommensneutral“ agiert, heißt das nicht automatisch, dass jede einzelne Immobilie am Ende genauso belastet wird wie zuvor. Entscheidend sind dein Grundsteuerwert, die Messzahl (je nach Modell) und der Hebesatz deiner Gemeinde.
Unterhalt 2026: neue Sätze in der Düsseldorfer Tabelle
Beim Kindesunterhalt gelten 2026 aktualisierte Werte der Düsseldorfer Tabelle. Für die erste Einkommensgruppe liegen die Zahlbeträge (also nach Anrechnung des Kindergeldes) bei 356,50 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 428,50 Euro für 6 bis 11 Jahre, 523,50 Euro für 12 bis 17 Jahre und 439,00 Euro ab 18 Jahren. Außerdem nennt das BMF für Studierende mit eigenem Haushalt einen monatlichen Bedarf von 990 Euro. Diese Werte ersetzen die in der Rohversion genannten Beträge.
Pflege: flexibler Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege
Rund um die Pflege ist 2026 vor allem der neue, flexiblere Blick auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wichtig. Statt starrer Töpfe wird ein gemeinsamer Jahresbetrag genannt, der flexibler genutzt werden kann. Für 2026 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ausgewiesen. Aussagen wie „3,2 Prozent Leistungsplus“ oder ein Jahresbetrag von „3.652 Euro“ sind so nicht der aktuelle, offizielle Stand in den Übersichten.
Sozialversicherung: neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Zum 1. Januar 2026 wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt nun bei 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro jährlich). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8.450 Euro pro Monat (101.400 Euro jährlich). Praktisch heißt das: Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt Beiträge nur bis zur jeweiligen Grenze – aber durch die Anhebung kann sich für Gutverdienende trotzdem ein höherer beitragspflichtiger Anteil ergeben als im Vorjahr.
Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt – aber nicht jeder ist betroffen
Beim Solidaritätszuschlag gilt weiterhin: Die allermeisten Steuerzahler zahlen ihn nicht mehr, weil es eine Freigrenze gibt. Für 2026 liegt diese Schwelle bei einer Einkommensteuer von 20.350 Euro bei Singles beziehungsweise 40.700 Euro bei Zusammenveranlagten. Wer darüber liegt, kann in die Milderungszone fallen oder den Soli zahlen. Zusätzlich wichtig: Bei Kapitalerträgen kann der Soli weiterhin auftauchen, wenn Kapitalertragsteuer anfällt.
Kleinunternehmerregelung: Grenzen bleiben – plus EU-Option mit Meldepflichten
Die erhöhten Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer, die seit 2025 gelten, wirken 2026 weiter: 25.000 Euro Netto-Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro Netto-Umsatz im laufenden Jahr. Wer im laufenden Jahr die 100.000 Euro überschreitet, kann den Kleinunternehmerstatus unter Umständen unterjährig verlieren. Zusätzlich ist die EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) in der Praxis relevant, weil sie grenzüberschreitend Erleichterungen bringen kann – dafür aber auch formale Anforderungen enthält, etwa eine eigene Kennung und regelmäßige Umsatzmeldungen.
Steuererklärungsfristen 2026: diese Termine gelten für das Steuerjahr 2025
Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist grundsätzlich bis Ende Februar 2027 – praktisch ist das in diesem Jahr der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt.
Info:
Hat man 2026 mehr netto vom Brutto?
Ob du 2026 mehr Netto vom Brutto hast, lässt sich nicht pauschal beantworten – häufig ist es aber ein leichtes Plus, weil Freibeträge und Tarife angepasst wurden. Gleichzeitig können höhere Sozialabgaben oder Krankenkassen-Zusatzbeiträge den Effekt mindern oder sogar überlagern.
Ein wichtiger Punkt aus Sicht der Gehaltsabrechnung: Veränderungen können sich bei vielen Beschäftigten schon direkt in der monatlichen Lohnabrechnung zeigen, weil Lohnsteuertabellen und Rechengrößen zum Jahreswechsel umgestellt werden. Das kann zu einer spürbaren Differenz führen – je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Krankenkasse und beitragspflichtigem Einkommen. Genau auf diese Mechanik geht der Artikel von Aktiv Online ein: Dort wird erklärt, warum sich „mehr Netto“ manchmal bereits in einzelnen Abrechnungsmonaten zeigt und welche Umstellungen mit dem Jahreswechsel zusammenhängen.
Kurz gesagt: Für viele kommt 2026 ein kleines Netto-Plus heraus, aber es ist immer das Zusammenspiel aus Einkommensteuer (Tarif/Freibeträge) und Sozialabgaben (Beiträge/Rechengrößen), das am Ende entscheidet.
