Warum ist die Steuerberaterprüfung so schwer?
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 01.04.2025

Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland. Die Durchfallquote liegt bei rund 50 Prozent. Warum ist sie so schwer zu bestehen? Und welche Strategien helfen, um erfolgreich durchzukommen? Wir verraten dir, wie du es schaffst.
Steuerberaterprüfung: Voraussetzung für die Zulassung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Steuerberater zu werden. Die gängigsten beiden laufen über eine Ausbildung oder ein Studium sowie entsprechende Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung. Der schnellste Weg führt dabei über ein vierjähriges Studium sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Dann ist die Zulassung zur Prüfung möglich.
Die Klausuren des Steuerberaterexamens finden bundesweit jedes Jahr im Oktober statt. Die Frist für die Anmeldung bei der örtlichen Steuerberaterkammer endet bereits im April. Wegen des Umfangs und Komplexität des Stoffs ist es jedoch ratsam, nicht erst nach der Anmeldung mit den Vorbereitungen zu beginnen. Ein bis eineinhalb Jahre empfehlen Steuerberater, die es selbst geschafft haben. Das sollten Kandidaten vor der Anmeldung im Hinterkopf haben.
Steuerberaterprüfung Kosten: Welche Ausgaben kommen auf einen zu?
Die Prüfungsgebühren liegen je nach Bundesland bei etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Hinzu kommen oft weitere Ausgaben für Vorbereitungskurse und Fachliteratur. Vorbereitungskurse können zwischen 3.000 und 7.000 Euro kosten, abhängig davon, ob es sich um Online-Kurse, Wochenendlehrgänge oder Intensivkurse handelt. Insgesamt sollten Prüflinge mit einem finanziellen Aufwand von 5.000 bis 10.000 Euro rechnen.
Inhalte der Steuerberaterprüfung
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einem mündlichen Teil zusammen. Im Steuerberatungsgesetz ist festgelegt, welche Themen in der Steuerberaterprüfung abgefragt werden sollen.
Folgende Inhalte können eine Rolle spielen:
→ Steuerliches Verfahrensrecht
→ Einkommen- und Ertragsteuer
→ Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
→ Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
→ Handelsrecht, BGB, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
→ Europäisches Recht
→ Berufsrecht
→ Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
→ Rechnungswesen
Schriftliche Steuerberaterprüfung: Ablauf und Bewertung
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung besteht aus drei Klausuren, die jeweils circa 6 Stunden dauern. Diese werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Die Prüflinge setzen sich dabei mit komplexen Sachverhalten auseinander und bearbeiten die Aufgaben im Stile eines Gutachtens.
In der ersten Klausur stehen Verfahrensrecht und Bewertungsrecht sowie Umsatz- und Erbschaftsteuer auf dem Plan. In der zweiten Klausur geht es vorrangig um Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie internationales Steuerrecht. Die dritte Klausur schließlich dreht sich um Buchführung, Bilanzwesen und Umwandlungssteuerrecht.
Jede Klausur wird einzeln gewertet und fließt in das Gesamtergebnis des Steuerberaterexamens ein. Maximal können in einer Klausur 100 Punkte erreicht werden. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben und der Komplexität der Aufgaben, ist dies jedoch kaum möglich.
Die erreichte Punktzahl wird in Schulnoten umgerechnet. Wer in der Gesamtnote nicht mindestens 4,5 erreicht, darf nicht zur mündlichen Prüfung antreten. Die Note bekommen die Prüflinge in der Regel einen bis drei Monate später von der Steuerberaterkammer in einem Brief mitgeteilt. In manchen Bundesländern warten sie jedoch länger auf ihre Bewertung.
Mündliche Steuerberaterprüfung: Ablauf und Bewertung
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem zehnminütigen Kurzvortrag. Auf diesen dürfen sich die Kandidaten zuvor 30 Minuten lang vorbereiten. Anschließend stellen die sechs Prüfer der Prüfungskommission ihre Fragen.
Dabei sind die Themengebiete so breit gestreut wie im schriftlichen Examen. Doch die Schwerpunkte sind anders gesetzt. Bei mancher Detailfrage braucht es auch ein wenig Glück: Bei der Frage, welches Tier im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Rolle spielt, dürfte mancher Kandidat ins Schwitzen geraten (echte Fleißbienen wissen, dass es sich um die Imme handelt).
Neben den Inhalten geht es bei der Beantwortung der Fragen daher nicht nur um reines Fachwissen, sondern auch um das persönliche Auftreten und die Herangehensweise zur Lösung der Probleme.
Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel als Gruppenprüfung. Diese kann daher insgesamt zwischen fünf und sechs Stunden dauern. Danach setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen und bewertet das Auftreten der Kandidaten. Den Kurzvortrag und die Fragerunden behandeln die Prüfer separat.
Warum fallen so viele bei der Steuerberaterprüfung durch?
Die beiden häufigsten Gründe dafür, dass Prüflinge durchfallen, sind die Länge der Vorbereitungsphase sowie der hohe Lernaufwand. Diesen unterschätzen manche Kandidaten, oder sie haben Schwierigkeiten, diszipliniert allein zu lernen. Vorbereitende Steuerberaterlehrgänge sind deshalb die Regel – auch viele gestandene Steuerberater empfehlen eine Teilnahme.
Wie oft darf die Steuerberaterprüfung wiederholt werden?
Die Steuerberaterprüfung darf maximal zweimal wiederholt werden. Wer die Prüfung wiederholen möchte, benötigt dafür erneut die Zulassung der Steuerberaterkammer. Dabei sind alle Prüfungsteile zu wiederholen – es lassen sich nicht nur einzelne Klausuren oder das mündliche Examen erneut ablegen.
Zeichnet sich ein Scheitern bei einem Prüfungsversuch bereits ab, greifen manche Prüflinge zu einem Trick, damit der Versuch nicht gewertet wird: Sie brechen das Examen ab. Bis zehn Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit der letzten Prüfung des Examens, kann der Teilnehmer nämlich von der Steuerberaterprüfung zurücktreten. Hierzu reicht es aus, den Prüfungsverantwortlichen eine Erklärung abzugeben. Dabei wird auch das Nicht-Erscheinen zur schriftlichen Steuerberaterprüfung als Rücktritt gewertet.
Fazit: So bestehst du die Steuerberaterprüfung?
Ja, aber sie erfordert eine durchdachte Vorbereitung, Disziplin und Durchhaltevermögen. Genauso kann es helfen, ein wenig taktisch zu denken und vor einem gescheiterten Versuch lieber frühzeitig von einer Prüfung zurückzutreten. Selbst wenn es beim ersten Mal nicht klappt – das ist kein Grund, das Ziel, Steuerberater zu werden, aufzugeben. Später steht zumindest nicht in der Ernennungsurkunde, wer erst beim zweiten Mal bestanden hat. Und in der täglichen Arbeit fragt auch niemand mehr nach den Prüfungsleistungen.