Ohne Ausbildung Steuerfachangestellter werden
von taxspotting Redaktion 24. Juni 2025
Ohne Ausbildung zum Steuerfachangestellten – ist das überhaupt möglich? Tatsächlich gibt es einen alternativen Weg, um diesen Berufsabschluss zu erlangen, ohne eine reguläre Ausbildung durchlaufen zu müssen.
Die klassische duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert im Normalfall drei Jahre – mit praktischer Arbeit am Ausbildungsplatz und theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten auch als sogenannter Externer abzulegen.
Wer kann sich zur Externenprüfung anmelden und so den Berufsabschluss machen – ganz ohne eine Umschulung oder die normale Ausbildung zu durchlaufen?
- wer bereits einen anderen Berufsabschluss oder einen Bildungsabschluss aus dem Ausland hat,
- wer ein Studium abgebrochen hat oder
- wer als Quereinsteiger bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens ausgeübt hat
Externenprüfung – warum lohnt sie sich?
Mit dem Nachweis eines formalen Berufsabschlusses durch die Externenprüfung erhöhen sich die beruflichen Chancen erheblich:
- Bewerbungen auf gut bezahlte Stellen sind leichter möglich,
- das Gehaltsniveau steigt und
- die Karrierewege werden vielfältiger.
Und obendrein winken interessante Aufstiegschancen, durch Fortbildungen beispielsweise zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) oder ganz neu zum Fachassistenten für Land- und Forstwirtschaft (FALF). Später gibt es außerdem die Möglichkeit, Steuerfachwirt zu werden oder sogar die Steuerberaterprüfung abzulegen.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung
Die Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern in Deutschland zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter legen fest, wer zur Abschlussprüfung antreten darf. Sie regeln auch die „Anmeldung und Zulassung in besonderen Fällen“, also wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im Rahmen einer klassischen dualen Ausbildung, sondern auf anderem Wege erworben wurden.
Dies kann beispielsweise durch eine hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft erfolgen.
Die Dauer dieser Tätigkeit soll im Normalfall das Anderthalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit betragen, im Regelfall also 4,5 Jahre. Jedoch kann davon abgewichen werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch ausländische Bildungsabschlüsse oder eine Berufstätigkeit im Ausland können dabei infrage kommen. Dies alles ist individuell mit der Steuerberaterkammer abzuklären.
Steuerfachangestellter werden: Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Wer sich als Externer zur Abschlussprüfung anmelden möchte, sollte:
1. zunächst eine Anfrage an die zuständige Steuerberaterkammer stellen, um zu klären, ob die vorhandene Berufspraxis bereits ausreicht.
2. Es ist ratsam, sich auch darüber zu informieren, welche Unterlagen und Nachweise – zum Beispiel Lebenslauf, Zeugnisse oder Zertifikate – eingereicht werden müssen.
3. Zudem bieten die Steuerberaterkammern Auskünfte zu Prüfungsordnungen, den nächsten Prüfungsterminen (in der Regel zweimal pro Jahr), Anmeldefristen und Prüfungsgebühren.
Eine Übersicht aller Steuerberaterkammern ist bei der Bundessteuerberaterkammer verfügbar. Welche der 21 Steuerberaterkammern zuständig ist, hängt vom Arbeits- bzw. Wohnort ab.
Vorbereitung auf die Externenprüfung
Trotz vorhandener Berufserfahrung und bereits bestehendem Know-how ist eine sorgfältige Prüfungsvorbereitung unerlässlich, da auch theoretisches Fachwissen in den Bereichen Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht beherrscht werden muss.
Prüfungsaufgaben und Klausuren aus vergangenen Prüfungen sind auf den Websites einiger Steuerberaterkammern oder in spezieller Fachliteratur zu finden. Wer sich nicht allein vorbereiten möchte, kann bei Bildungsanbietern Kurse unterschiedlicher Dauer belegen – entsprechende Angebote sind im Kursnet der Arbeitsagentur verfügbar.
Klausuren und mündliche Prüfung
Externe legen gemeinsam mit regulären Auszubildenden die gleiche Abschlussprüfung ab. Die Prüfung besteht aus drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
- Schriftlich werden die Bereiche Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
- In der mündlichen Prüfung stehen berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen im Mittelpunkt – ein echter Vorteil für diejenigen, die bereits Erfahrung in diesem Bereich gesammelt haben.
