Merkblatt für Mandanten: Besteuerung der Rentner und Pensionäre - AKTUALISIERT 05/24
Auch Rentner und Pensionäre sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte die Freibeträge übersteigen. Häufig wird der Grundfreibetrag beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Betriebsrenten oder aus Kapitalvermögen überschritten. Dann müssen Sie als Rentenbezieher Einkommensteuer zahlen. Bei einer bestehenden Steuerpflicht müssen Sie unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.