Merkblatt für Mandanten: Abgabe von Speisen und Getränken - AKTUALISIERT 01/2026
Der richtige Mehrwertsteuersatz ist für Gastronomiebetriebe entscheidend für die Preisgestaltung. Ob Speisen zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort, Lieferung oder Dienstleistung – die Abgrenzung bestimmt, ob der ermäßigte oder der volle Steuersatz gilt. Besonders bei Getränken, Kaffee und Milchmixgetränken bestehen klare Sonderregeln. Zusätzlich plant die Bundesregierung, den Steuersatz für Speisen dauerhaft auf 7 % zu senken. Das Merkblatt zeigt, worauf Gastronomen achten müssen und welche Änderungen ab 2026 relevant werden.
