Merkblatt für Mandanten: Außergewöhnliche Belastungen
Welche Kosten Sie abziehen können

Private Kosten dürfen im Regelfall nicht in die Einkommensteuererklärung eingehen, da sie keinen Bezug zu einer Einkunftsart aufweisen. Mit den Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen macht das deutsche Einkommensteuergesetz allerdings eine Ausnahme. Danach dürfen auch bestimmte private Kosten, die zwangsläufig entstehen und außergewöhnlich sind, in der Einkommensteuererklärung abgerechnet werden.
Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche Kosten Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.