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Merkblatt für Mandanten: Die Grundsteuerreform - AKTUALISIERT

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Die Bundesregierung wird die betroffenen Grundbesitzer daher wohl zu Beginn des nächsten Jahres, auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

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