Merkblatt für Mandanten: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

Bei der Umsatzsteuer bietet die sogenannte Kleinunternehmerregelung eine Möglichkeit der Vereinfachung. Werden bestimmte Umsatzschwellen nicht überschritten, ermöglicht diese fast die komplette Befreiung von umsatzsteuerlichen Pflichten. Es darf in den Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen werden. Allerdings wird dann die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen auch nicht mehr vom Finanzamt erstattet.