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Merkblatt für Mandanten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Aufwendungen für legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden werden vom Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gefördert. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20 % der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Begrenzt ist die Förderung allerdings durch drei Höchstbeträge.

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