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Merkblatt für Mandanten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wandbemalerin

Aufwendungen für legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden werden vom Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gefördert. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20 % der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Begrenzt ist die Förderung allerdings durch drei Höchstbeträge.

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