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Merkblatt für Mandanten: Inflationsausgleichsprämie

Die stark erhöhten Energiekosten sowie weitere allgemeine Preisanstiege in vielen Bereichen stellen 2022 eine starke Belastung für die privaten Haushalte dar. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dies auch 2023 vorerst nicht ändern. Der Bundesrat hat am 07.10.2022 die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Hierdurch sind für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen an Arbeitnehmer zur Abmilderung der inflationsbedingten Mehrbelastungen durch gestiegene Verbraucherpreise möglich.

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