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Merkblatt für Mandanten: Investitionsabzugsbetrag

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Der Investitionsabzugsbetrag soll es Unternehmen, Freiberuflern und Landwirten ermöglichen, die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter teilweise aus ersparten Steuern zu finanzieren. Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Unternehmen möglich.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen, um den Investitionsabzugsbetrag noch relevanter für die Praxis auszugestalten und den Anwendungsbereich zu erweitern. In diesem Mandantenmerkblatt haben wir Ihnen die Änderungen und Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags zusammengestellt.

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