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Merkblatt für Mandanten: Kryptowährungen in der Steuererklärung

Waren Investitionen in Kryptowährungen bisher eher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin, Ethereum, Polkadot und Co. auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann. Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein. Unser Mandantenmerkblatt fasst im Folgenden zusammen, was Sie als Anleger mit Blick auf die Steuer beachten müssen, wenn Sie in Bitcoin oder andere Kryptowährungen investieren.

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