Merkblatt für Mandanten: Private Veräußerungsgeschäfte
Sie müssen nicht unbedingt Unternehmer oder Handelsgewerbetreibender sein, damit das Finanzamt Steuern verlangen kann, wenn Sie etwas verkaufen. Speziell für Privatpersonen sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass auf bestimmte Veräußerungsgeschäfte Steuern zu zahlen sind. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, ob Sie Spekulant sind und bewusst mit einer Preissteigerung gerechnet haben oder ob Sie als „normaler Häuslebauer“ von der Preissteigerung profitieren: Die Absicht spielt keine Rolle.