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Merkblatt für Mandanten: Transparenzregister und Vorschriften zur Geldwäscheprävention - AKTUALISIERT 03/22

Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei ihren Kunden Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen. Dieses Merkblatt informiert über die Pflichten, von denen kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein können.

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