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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe Phase III Plus und Neustarthilfe Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus weitere Unterstützung im zweiten Halbjahr 2021

Nach der Überbrückungshilfe III steht mit der Überbrückungshilfe III Plus eine weitere Unterstützung im zweiten Halbjahr 2021 zur Verfügung. Alternativ enthalten Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften im selben Zeitraum die Neustarthilfe Plus.

Es handelt es sich jeweils um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Wichtig ist jedoch, dass sie in richtiger Höhe berechnet werden. Die wesentlichen Eckpunkte erläutern wir Ihnen in diesem Mandantenmerkblatt.

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