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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet. Für diese Corona-Hilfen ist nun die Schlussabrechnung fällig. Sie ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den Leistungen, die dem Antragssteller tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Die Abgabefrist endete ursprünglich zum 30.06.2023, wurde aber aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert. Falls erforderlich, kann auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

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