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Merkblatt für Mandanten: Was Sie für die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld vorbereiten müssen

Das Kurzarbeitergeld soll Unternehmen schnelle Hilfe vermitteln. Es findet daher bei der Beantragung zwar eine Prüfung statt, allerdings geht diese üblicherweise nicht in die Tiefe. Deshalb wird das KUG zunächst immer nur vorläufig ausgezahlt. Eine nachträgliche Überprüfung des Bezugs ist durch den Gesetzgeber i.d.R. innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Bezugs angeordnet. Damit Sie für diese abschließende Prüfung gerüstet sind, haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt.

 

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