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Merkblatt für Mandanten: Homeoffice

Arbeitgeber werden mit der Corona Arbeitsschutzverordnung zum Homeoffice quasi verpflichtet

Jetzt also doch: Arbeitgeber werden mit der Corona Arbeitsschutzverordnung zum Homeoffice quasi verpflichtet. Überall, wo es möglich ist, sollen Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten können. Die Verordnung tritt am 27.01.2021 in Kraft. Damit Arbeitgeber und -nehmer jetzt wissen, worauf sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung unbedingt achten müssen, informieren wir Sie in diesem Mandanten-Merkblatt.

Sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig wirft die neue Homeoffice-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) viele Fragen auf. Unsere Mandanten- Information soll Ihnen daher eine Orientierung bieten und darüber hinaus kritische Fragen klären, die bei der Umsetzung der Verordnung auftreten können.

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