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Merkblatt für Mandanten: OSS-Verfahren

Neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht. So ist unter anderem ein neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern enthalten: die sogenannte einzige Anlaufstelle oder One-Stop-Shop (OSS) sowie der sogenannte Import-One-Stop-Shop.

In Deutschland wurde die zweite Stufe des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat sich umfangreich in einem Schreiben geäußert. Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat zudem im September 2020 – rechtlich jedoch nur unverbindliche – Erläuterungen veröffentlicht. Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den „Guide to the VAT One Stop Shop“. Die Einzelheiten haben wir für Sie zusammengefasst.

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