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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe Phase 2

Zugangsbeschränkungen gesenkt und Förderung ausgeweitet

Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war zentraler Eckpfeiler des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpakets. Der Förderzeitraum wird nun in einer zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember verlängert. Dabei werden die Zugangsbeschränkungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet.

In unserem Mandanten-Merkblatt erläutern wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe Phase 2 (Fördermonate September bis Dezember 2020).
Auf die Überbrückungshilfe Phase 1 (Fördermonate Juni bis August 2020) gehen wir dabei nicht mehr gesondert ein, da die Frist für die Antragstellung bereits am 09.10.2020 endete.

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