Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe Phase 3 - AKTUALISIERT
Mitte April 2021 wurden die Konditionen nochmals deutlich verbessert
Die Überbrückungshilfe III deckt den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 ab und überschneidet sich daher mit der Überbrückungshilfe II und der November- bzw. Dezemberhilfe. Zudem enthält sie für Soloselbständige eine zusätzliche Unterstützung: die sogenannte Neustarthilfe.
Das Bundesfinanzministerium versprach auf seiner Webseite eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorherigen Phasen. Daran hat sich das Bundeswirtschaftsministerium gehalten: Die Förderung fällt großzügiger aus als ihre Vorgänger, sowohl im Hinblick auf die Zugangsvoraussetzung als auch die Höhe der Förderung. Mitte April 2021 wurden die Konditionen nochmals deutlich verbessert, beispielsweise durch Gewährung eines Eigenkapitalzuschusses.