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5 Verbrauchsteuern, die Verbraucher kaum kennen

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 15. Oktober 2020

Der Kaffeegenuss wird besteuert, unter anderem mit einer Verbrauchsteuer auf Kaffee. © arthurhidden/stock.adobe.com

Mehr als 65 Milliarden Euro spülen Verbrauchsteuern laut Bundesfinanzministerium jedes Jahr in die Staatskassen. Die Verbraucher merken jedoch gar nicht, wie sie dazu beitragen. Denn Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern. Sie werden beim Hersteller oder Händler erhoben. Und dieser gibt sie über den Kaufpreis an seine Kunden weiter. Welche Waren sind betroffen?

Verbrauchsteuern haben bereits eine lange Geschichte und sind zum Teil eng mit der Ein- und Ausfuhr von Waren verbunden. Das ist der Grund, warum der Zoll heute diese Abgaben betreut. Zu den historischen Steuern auf den Verbrauch von Waren zählen die Zündwarensteuer, die Spielkartensteuer und die Teesteuer, die wegen des Teehandels mit China eingeführt worden war. Heute ist die Zahl dieser Steuern geringer, und für die meisten gelten EU-weite Regelungen.

 

1. Energiesteuer

Autofahrer zahlen beim Tanken Energiesteuer auf ihren Kraftstoff.
Die am stärksten sprudelnde Einnahmequelle unter den Verbrauchsteuern ist für den Staat die Energiesteuer. Zu den besteuerten Energieträgern zählen zum Beispiel Stein- und Braunkohle, aber auch Mineralöl. In diesem Fall hatte die Energiesteuer nämlich die Mineralölsteuer abgelöst. Die Folgen für den Benzinpreis sind aber gleichgeblieben – das ist der Punkt, an dem Verbraucher die Steuer merken. Knapp 66 Cent pro Liter Benzin betrug die Energiesteuer 2019.

 

2. Stromsteuer

Auch der Stromverbrauch wird besteuert.
Seit 1999 gibt es die Stromsteuer. Sie wurde als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, zu der auch die Förderung erneuerbarer Energien zählt. Deren Anteil am Strommix in Deutschland steigt, doch die Stromsteuer gibt es noch immer. Sie wird beim Versorger erhoben und beträgt 20,50 Euro pro Megawattstunde. Er legt sie dann jedoch auf die Verbraucher um.

 

3. Alkoholsteuern

Süße Getränke gemischt mit Alkohol, sogenannte Alkopops, besteuert der Staat zum Schutz der Gesundheit.
Am vielfältigsten wird es beim Alkohol. So gibt es die Schaumweinsteuer, die nicht mehr viel mit ihrem Ursprung zu tun hat, eine Steuer auf Brandwein und Bier, aber auch auf Alkopops. Letztere erhebt der Staat seit 2004, um insbesondere junge Menschen abzuschrecken, die süßen alkoholhaltigen Drinks zu konsumieren. Mit zwei Millionen Euro im Jahr bringt die Steuer am wenigsten ein. Zudem verwendet der Staat die Mittel, um die Suchtprävention zu verbessern.

 

4. Kaffeesteuer

Stellt der Arbeitgeber im Büro den Kaffee, zahlt er beim Einkauf des Pulvers oder der Bohnen die Kaffeesteuer.
Der Kaffee ist eines der Lieblingsgetränke der Deutschen. Die Besteuerung ist allerdings kompliziert. Das zeigt sich bereits an der Umsatzsteuer. Doch auch bei der Kaffeesteuer gibt es viele Regelungen. So fallen unverarbeitete Kaffeebohnen nicht unter die Steuer, Röstkaffee und löslicher Kaffee hingegen schon. Dann gibt es noch Waren, die Kaffee enthalten, wie zum Beispiel Kaffeeschokolade. Hier kommt es auf den Gehalt an: Zwischen 10 und 900 Gramm Kaffee pro Kilogramm wird die Steuer fällig, darunter nicht, darüber wird es wie Kaffee behandelt. Schließlich wird die Steuer auf kaffeehaltige Waren aber nur erhoben, wenn diese aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden. Puh!

 

5. Tabaksteuer

Tabakerzeugnisse wie Zigaretten werden vielfach besteuert.
Nach einer kurzen Kaffeepause geht es mit einem anderen Genussmittel weiter: Tabak. Rund 15 Milliarden Euro kommen jedes Jahr durch die Tabaksteuer zusammen. Entrichtet wird sie durch Steuerzeichen, die auf jeder Zigarettenpackung prangen. Fertigzigaretten sind die am häufigsten verkauften Tabakwaren. Doch es kommen noch weitere hinzu. Um hier aber nicht kalten Kaffee aufzuwärmen – das Tabaksteuergesetz listet alle Sonderfälle auf.

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