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Auf einen Blick: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

von Sofia Müller

von taxspotting Redaktion 21. Mai 2024

Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Wer bei Kapitaleinkünften vom Sparerfreibetrag profitieren möchte, muss der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Aber was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und wie können damit versteckte Kosten vermieden werden?

Kapitalerträge sind in Deutschland bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei. Bis zu 2.000 Euro sind es bei einer Zusammenveranlagung von Eheleuten. Was viele aber nicht wissen: Das Finanzamt verdient ab dem ersten Euro an Kapitalerträgen automatisch mit. Deswegen gibt es die Möglichkeit bei der Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu beantragen. Alles, was dabei wichtig ist, erfährst du hier.

 

Was ist ein Freistellungsauftrag?

In Deutschland gibt es fast 40 verschiedene Steuerarten. Eine davon ist die Abgeltungsteuer. Diese Steuer in Höhe von 25 Prozent erhebt das Finanzamt auf Kapitalerträge im Privatvermögen. Die Abgeltungsteuer wird von Banken und Kreditinstituten automatisch einbehalten und an den Fiskus weitergeleitet. Hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel, denn ohne einen gültigen Freistellungsauftrag werden auch Kapitalerträge unter dem Sparerfreibetrag von 1.000 € mit der Abgeltungsteuer besteuert. Der Freistellungsauftrag beauftragt die Bank, Kapitalerträge bis zu 1.000 € von der Abgeltungsteuer zu befreien, diese also nicht automatisch abzuführen.

 

Wie beantrage ich den Freistellungsauftrag?

Die Berücksichtigung des Sparerfreibetrags von 1.000 € erfolgt also nicht automatisch. Wer Gebrauch vom Freistellungsauftrag machen und somit seine Steuerlast senken möchte, muss seiner Bank einen solchen Auftrag erteilen. Dazu benötigt der Depot- oder Kontoinhaber nur seine persönliche Steueridentifikationsnummer. Die Erteilung des Antrags erfolgt bei den meisten Banken unkompliziert über die App der Bank oder das Online-Banking. Ein Freistellungsauftrag kann vor Beginn und während eines Jahres beliebig oft geändert werden. Für zurückliegende Jahre gilt dies in der Regel nicht.


Tipp: Steht eine Konto- oder Depoteröffnung bevor, ist es sinnvoll direkt einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um unerwartete Steuerzahlungen präventiv zu vermeiden.

 

Freistellungsauftrag bei mehreren Banken?

Wer sein Geld bei verschiedenen Kreditinstituten angelegt hat, sollte sich im Vorfeld sorgfältig überlegen, welche Erträge mit welcher Anlage erzielt werden. So ergibt es zum Beispiel keinen Sinn, einen Freistellungsauftrag über 200 € einzureichen, wenn das betreffende Depot im Jahr nur 110 € Zinsen erwirtschaftet. Demnach wäre es clever der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, der in etwa so hoch liegt, wie die zu erwartenden Kapitalerträge.

 

Freistellungsauftrag versäumt – was tun?

Keine Sorge! Wurde die Erteilung des Freistellungsauftrags versäumt, gibt es die Möglichkeit, verlorene Beträge per Steuererklärung zurückzufordern. Dasselbe gilt für ungünstig aufgeteilte Freistellungsaufträge. Die dadurch entstandenen Kosten lassen sich ebenfalls über die Steuererklärung zurückholen. Wer mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Kreditinstituten erteilt, sollte außerdem wissen, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro nicht überschreiten darf.

 

Eine wichtige Sache noch: Wenn du ein Depot oder Konto auflöst, solltest du unbedingt einen gesonderten Antrag auf Auflösung des dort erteilten Freistellungsauftrags stellen. Geschieht dies nicht, bleibt beim betreffenden Kreditinstitut ein ungenutzter Freibetrag offen, der den Anspruch von 1.000 Euro mindert.

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