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Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Alle Infos zur BAB

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 14. Mai 2020

Azubis, die in eine eigene Wohnung ziehen, können Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. © baranq/stock.adobe.com

Wenn du in der Ausbildung bist und Miete für die eigene Wohnung zahlst, wird das Geld aus der Ausbildungsvergütung schnell knapp. Doch du kannst Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten wird ordentlich vergütet. Dennoch sind für manche Azubis die Lebenshaltungskosten so hoch, dass das Geld am Monatsende nicht reicht. Das gilt vor allem, wenn sie Miete für eine eigene Wohnung zahlen und wenn diese auch noch in einer Großstadt wie Köln, Frankfurt oder Berlin liegt. Zum Glück gibt es Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist dabei ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Wer kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Azubis bekommen die BAB aber nur, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Darunter versteht die Bundesagentur für Arbeit, dass Azubis für Hin- und Rückweg mehr als zwei Stunden zur Ausbildungsstätte benötigen. Für die Berechnung legen die Prüfer die günstigste Verkehrsanbindung zugrunde.

Doch nicht immer spielt die Entfernung eine Rolle. Bist du bereits erwachsen, verheiratet, lebst in einer Partnerschaft oder hast mindestens ein Kind, kannst du BAB auch erhalten, wenn du näher am Elternhaus lebst. Weitere Ausnahmen gelten, wenn es soziale Probleme mit den Eltern gibt.

 

Wie hoch fällt die BAB aus?

Die Arbeitsagentur bewilligt den Zuschuss grundsätzlich für die gesamte erste Ausbildung. Wenn du die BAB jedoch erst nach Beginn der Ausbildung beantragst, bekommst du maximal für einen Monat rückwirkend ausgezahlt. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe fällt unterschiedlich aus. Sie richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Vergütung des Azubis, aber auch des Einkommens der Eltern oder des Lebenspartners. Wie groß oder teuer die Wohnung ist, spielt für die Berechnung jedoch keine Rolle.

Seit dem 1. August 2019 setzt die Bundesagentur als Bedarf für Lebenshaltung und Unterkunft pauschal 716 Euro an. Hinzu kommen Fahrkosten zur Ausbildungsstätte, Bedarf für Arbeitskleidung und ein Zuschuss für eine Familienheimfahrt pro Monat, wenn du nicht in Pendelentfernung zu den Eltern lebst. Auch Kosten für Kinderbetreuung können hier einfließen.

Von diesem Gesamtbedarf wird das monatliche Einkommen (minus eines Freibetrags) abgezogen. Außerdem reduziert sich der Zuschuss durch das Einkommen der Eltern. Da auch hier Freibeträge eine Rolle spielen, hat dies aber vor allem bei Eltern mit hohem Einkommen Auswirkungen.

Mit welcher Höhe du etwa kalkulieren kannst, lässt sich über den BAB-Rechner der Arbeitsagentur herausfinden. Dieser bezieht die Erhöhung vom 1. August 2019 aber leider noch nicht ein und bietet daher höchstens erste Anhaltspunkte.

 

Wo die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Zuständig für den BAB-Antrag ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk du deinen Wohnsitz hast. Dort liegt das Formular aus. Alternativ kannst du dich auch online registrieren, um den Antrag zu stellen.

Um ihn zu prüfen braucht die Agentur folgende Unterlagen:

→ den unterschriebenen Ausbildungsvertrag
→ den unterschriebenen Mietvertrag
→ den Personalausweis (Kopie)
→ Nachweis über Geschwister, wie etwa die Geburtsurkunde
→ Einkommensnachweise der Eltern beziehungsweise des Lebenspartners oder Ehegatten

Sollte die Agentur für Arbeit weitere Nachweise benötigen, fordert sie die bei dir an. Hast du noch nicht alle der Unterlagen zusammen, solltest du dennoch schon die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Denn der Anspruch auf BAB entsteht ab dem Monat, in dem das Antragsformular beim Arbeitsamt eingegangen ist. Die fehlenden Unterlagen reichst du dann einfach nach.

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