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Bitcoin-Gewinne versteuern

von Annette Albrecht

von Jens Henke 13. Februar 2018

Gewinne aus Bitcoin-Geschäften müssen versteuert werden. © Travis Wolfe/Fotolia

Wenn du im vergangenen Jahr Bitcoins oder Werte einer der vielen hundert anderen Kryptowährungen gekauft hast, kannst du dich womöglich über kräftige Kurssteigerungen freuen. Spätestens im Juli dieses Jahres aber wirst du dich fragen: Muss ich Bitcoin-Gewinne versteuern? Und wenn ja, wie mache ich das? Andererseits kann es sein, dass du ziemlich Verluste gemacht hast, weil du zu spät eingestiegen bist. Ist es möglich, dass das Finanzamt deine Verluste steuerlich berücksichtigt?

Bei der Spekulation mit Kryptowährungen wie dem Bitcoin musst du einiges beachten: Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können steuerlich in unterschiedliche Kategorien fallen. Sie werden vom Finanzamt wie Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgewinnen – das sind dann sogenannte Spekulationsgeschäfte – (§ 23 EStG) oder wie gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) behandelt. Die genaue Zuordnung hängt nicht vom Finanzamt ab, sondern von der Art und Weise, wie du mit der Währung umgegangen bist.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hast du über Handelsplattformen im Internet mit derivativen Finanzinstrumenten wie CFDs oder Optionen auf Kursänderungen von Kryptowährungen spekuliert, ohne die Währungen selbst zu besitzen, dann sind deine Gewinne und Verluste grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Du musst also Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag darauf zahlen. Da die meisten Handelsplattformen oder Broker im Ausland sitzen, führen sie vermutlich keine Abgeltungsteuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Deshalb musst du Gewinne und Verluste selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Dabei steht dir insgesamt ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro zu.

 

Private Bitcoin-Gewinne versteuern

Hast du in Kryptowährung investiert und tatsächlich Bitcoins in deinem digitalen Wallet gehalten, dann fallen Gewinne und Verluste steuerlich als Veräußerungsgewinn unter sonstige Einkünfte. Du zahlst Steuern, wenn du Bitcoins höchstens ein Jahr gehalten hast – ein Gewinn von maximal 600 Euro ist allerdings steuerfrei. Die Bitcoins – oder andere Währungen – musst du wie andere Vermögensgegenstände in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung angeben. Hast du mit deinem Investment Verluste gemacht, dann kannst du diese steuerlich von den Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften des vorangegangenen Jahres oder der künftigen Jahre abziehen. Die einzige Bedingung dafür ist, dass du die Bitcoins nicht länger als ein Jahr gehalten hast.

 

Gewerbliche Bitcoin-Gewinne versteuern

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn du Kryptowährungen oder Derivate auf Kryptowährungen als professionelle Händler gehandelt oder sogar neue Bitcoins oder andere Währungen als sogenannte Miner erzeugt hast. Dann musst du – wenn dein Betrieb in Deutschland liegt – alle Gewinne und Verluste klassisch als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern.

 

Bitcoins erben

Wie andere Vermögenswerte unterliegen auch Kryptowährungen der Erbschaftssteuer. Ein Beispiel zum Thema Bitcoins erben: Jemand hatte zum Zeitpunkt seines Todes zehn Bitcoins in seinem Wallet. Er hinterlässt seiner Freundin als testamentarischer Erbin glücklicherweise auch die Zugangsdaten zum Bitcoin-Wallet. Am Todestag hatte ein Bitcoin den Gegenwert von 15.000 Euro. Vor Trauer kümmert sich die Erbin zunächst nicht weiter um das Wallet. Doch sechs Monate später meldet sich das Finanzamt und möchte eine Erbschaftssteuer-Erklärung erhalten. Der Bitcoin Kurs ist zwischenzeitlich auf 9000 Euro gefallen.

Maßgeblich für die Erbschaftssteuer ist der Kurs zum Todestag, demnach hatten zehn Bitcoins einen Wert von 150.000 Euro. Die Erbin hat als nichtverheiratete Partnerin nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Somit muss sie 130.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuern. Dies macht 39.000 Euro. Zähneknirschend tauscht sie alle Bitcoins zum Kurs von 9000 Euro und erhält 90.000 Euro. 39.000 Euro gehen davon an den Fiskus. Jetzt trauert die Erbin noch einmal.

Tipp: So schwer es fallen mag, in Todesfällen sollte man die Kursentwicklung von Aktien, Fremdwährungen, Derivaten und anderen Vermögensgegenständen, die Kursschwankungen unterliegen können, genau im Auge behalten. Im Zweifel lieber rechtzeitig aussteigen.

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