Checkliste: Das brauchst du für deine Steuererklärung
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 05. Mai 2022
Bereitet dir schon der Gedanke an die nächste Steuererklärung Bauchschmerzen? Damit bist du nicht allein. Viele Menschen empfinden die Steuererklärung als lästig und würden wohl gerne darauf verzichten.
Dabei ist die Steuererklärung kein Hexenwerk. Eine gute Vorbereitung ist bereits die halbe Miete. Damit deine nächste Steuererklärung problemlos und stressfrei erfolgen kann, haben wir dir eine Checkliste zusammengestellt die dir verrät, welche die wichtigsten Unterlagen sind.
Diese Unterlagen brauchst du unbedingt für deine Steuererklärung
Achtung: Eine allgemeingültige Liste gibt es nicht. Denn was du genau für deine Steuererklärung benötigst, ist von deiner persönlichen Lebens- und Familiensituation abhängig. Dennoch gibt es einige Dokumente, die du auf jeden Fall für deine Steuererklärung bereithalten solltest.
Personalausweis oder Reisepass
Zuerst einmal brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, damit du dich ausweisen kannst. Dabei ist egal, ob du die Steuererklärung online abgibst oder zum Steuerberater gehst. Auch gehören persönliche Angaben wie dein Vor- und Nachname, Geburtstag und Familienstand auf jede Steuererklärung.
Steueridentifikationsnummer
Damit das Finanzamt deine Daten eindeutig zuordnen kann, benötigst du für die Steuererklärung unbedingt deine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID. Wenn du die elfstellige Zahl gerade nicht zur Hand haben solltest, findest du sie unter anderem auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Ansonsten kannst du sie aber auch ganz einfach beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
Kontoauszüge und Bankverbindung
Es kann sehr hilfreich sein, wichtige Kontoauszüge bereitzuhalten. Denn für bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen (dazu später mehr) brauchst du Belege.
Vergiss auch nicht, deine aktuelle IBAN anzugeben, damit dir das Finanzamt die Steuererstattung auf dein Konto überweisen kann.
Lohnsteuerbescheinigung
Bei der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich um eine Einkommensteuerbescheinigung, die du am Jahresende elektronisch von deinem Arbeitgeber ausgestellt bekommst. Nur wenn du selbständig bist, bekommt du keine Lehnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuerbescheinigung bietet dir einen Überblick über deine Leistungen und Abzüge des vergangenen Jahres und ist essenziell für deine Steuererklärung. Du kannst dem Dokument alle Informationen zu deinen Steuerabzügen, Sozialabgaben, dem Bruttoarbeitslohn und viele weitere Beträgen entnehmen, die du für deine Steuererklärung brauchst.
Wichtige Beträge auf deiner Lohnsteuerbescheinigung können folgende sein:
- Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn
- Einbehaltene Lohnsteuer
- Bezahlte Versicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
- Einbehaltene Kirchensteuer
- Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld
Diese Ausgaben kannst du von der Steuer absetzen
Doch bevor du jetzt deine Steuererklärung abgibst – lass dir in jedem Fall die Frage durch den Kopf gehen, ob du im vergangenen Jahr noch zusätzliche Kosten getragen hast. Denn berufliche Ausgaben (Werbungskosten) und bestimmte Sonderausgaben (außergewöhnliche Belastungen) kannst du steuerlich geltend machen und dir so einen Teil der Kosten zurückholen.
Werbungskosten steuerlich geltend machen
Bei den Werbungskosten handelt es sich um Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit deinem Beruf oder deiner Ausbildung stehen. Sofern diese Ausgaben nicht von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden, kannst du sie geltend machen.
Beispiele für Werbungskosten sind:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Arbeitsmittel
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten
- Gewerkschaftsbeiträge
Gut zu wissen: Wenn du die Kosten nicht alle einzeln geltend machen möchtest, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro.
Allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen – das wird bei der Steuer berücksichtigt
Es werden zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen unterschieden: allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen.
Was sind allgemeine außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig höhere Aufwendungen hat als die meisten anderen Steuerzahler mit gleichem Familienstand und ähnlich hohem Einkommen und Vermögen. Zwangsläufig bedeutet, dass sich die Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen. Dabei dürfen die Aufwendungen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.
Beispiele für allgemeine außergewöhnlichen Belastungen:
- Krankheitskosten (z. B. Arztkosten oder Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden)
- Bestattungskosten
- Kurkosten
- Unterhaltsleistungen an Bedürftige (z. B. Kindes- oder Ehegattenunterhalt)
- Wiederbeschaffungskosten (z. B. nach einer Umweltkatastrophe)
Was sind besondere außergewöhnliche Belastungen?
Zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen gehört unter anderem der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen. Dieser beträgt maximal 924 Euro im Jahr. Auch Pauschalbeiträge für Behinderte, Hinterbliebene und Menschen, die Angehörige unentgeltlich häuslich pflegen, zählen zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen.
Für diese Art der Belastungen gibt es also Pauschal- oder Höchstbeträge. Anders sieht das bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen aus. Hier sparst du nur Steuern, wenn deine Kosten eine individuell zumutbare Belastung übersteigen.
Kann man bei der Steuererklärung Dokumente nachreichen?
Es ist gut, bei der Steuererklärung auf Eventualitäten vorbereitet zu sein, denn das Finanzamt kann dich nach weiteren Dokumenten fragen. Bewahre also im besten Fall wichtige Kontoauszüge und Belege auf.
Und keine Sorge: Solltest du ein Dokument vergessen haben, kannst du es einfach nachreichen. Es lohnt sich also in jedem Fall, rechtzeitig mit der Steuererklärung zu beginnen.
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