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Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten verkürzen

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 10. Juli 2020

Azubis, die die Ausbildung zum Steuerfachangestellten verkürzen wollen, brauchen die Zustimmung ihres Ausbilders. © SolStock/istockphoto/Getty Images

Vielen Auszubildenden ist nicht bewusst, dass sie ihre Lehre auch in weniger als den üblichen drei Jahren absolvieren können. Das Berufsbildungsgesetz sieht dafür verschiedene Gründe vor. Wie sich die Ausbildung zum Steuerfachangestellten verkürzen lässt, haben wir hier zusammengefasst.

 

Die Entscheidung kannst du grundsätzlich nur gemeinsam mit deinem Ausbilder treffen. Ist er einverstanden, stellst du vor oder während der Ausbildung einen Antrag bei der jeweiligen Kammer. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Wenn du top-motiviert bist und dir das Lernen leicht fällt, kannst du dieselbe Abschlussprüfung auch nach zwei Jahren meistern. Du solltest aber checken, wie die Prüfungstermine in deinem Bundesland liegen, damit es nicht zu Leerlauf zwischen Ende der Ausbildung und Examen kommt.

 

Schulische Vorbildung

Mit einem sehr guten Realschulabschluss kann die Ausbildung grundsätzlich bis zu sechs Monate verkürzt werden. Nach dem Abitur sind sogar bis zu zwölf Monate weniger möglich. Stärken in Fächern, die als Steuerfachangestellter wichtig sind, können dir zusätzliche Argumente für eine kürzere Lehrzeit liefern. Für diesen Beruf bringt es dir zum Beispiel etwas, wenn du in der Schule ein Ass in Mathe warst. Deine Glanzleistungen in Französisch sind aber weniger relevant.

 

Gute Leistungen während der Ausbildung

Sehr gute Noten in der Berufsschule und gute Bewertungen in der Kanzlei können ein Grund für die Verkürzung der Ausbildung sein. Oft kommt dies in Kombination mit der schulischen Vorbildung vor. Wenn du schon eine Zwischenprüfung abgelegt hast, sollte die natürlich auch gut ausgefallen sein. In diesem Fall kannst du deinen Ausbilder einfach fragen, ob eine Verkürzung für ihn in Frage kommt. Deine Noten in der Berufsschule sollten dafür besser sein als 2,49 im Schnitt und auch die Bewertung der Kanzlei sollte gut ausfallen.

 

Berufliche Vorerfahrungen

Eine andere Berufsausbildung mit ähnlichen Inhalten, aber auch ein längeres Praktikum beim Steuerberater vermitteln wertvolle Kenntnisse für die Arbeit als Steuerfachangestellter. Wenn du berufliche Vorerfahrungen dieser Art hast, kannst du deine Ausbildung nach Absprache bereits in zwei Jahren abschließen.

 

Die Regelungen sind jedoch von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Es ist daher wichtig, dass du dich auf jeden Fall rechtzeitig informierst, bevor du die Ausbildung zum Steuerfachangestellten verkürzen willst.

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