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Wie energetische Sanierung Steuern spart!

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 22. April 2024

Wer sein Eigenheim saniert, schont die Umwelt und kann sich einen beträchtlichen Teil der Kosten über das Finanzamt zurückholen. Wie durch energetische Sanierung Steuern gespart werden können.

Im Zeitalter des Klimawandels gewinnen nachhaltige Investitionsstrategien zunehmend an Bedeutung. Um die nachhaltige Sanierung von Immobilie zu erleichtern, hat der Staat attraktive steuerliche Anreize geschaffen, die Hausbesitzer mit einem entsprechenden Umbauvorhaben finanziell entlasten sollen. Das Prinzip ist ganz einfach: Wer seine Immobilie energetisch saniert, tut dem Klima nachhaltig etwas Gutes und spart damit Steuern!

 

1. Was ist energetische Sanierung?

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind bauliche Änderungen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch einer Immobilie zu senken. Wer seine selbstgenutzte Immobilie modernisieren und umbauen möchte, kann seit Anfang 2020 bei bestimmten Umbaumaßnahmen von steuerlichen Förderungen profitieren. Die Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und gilt nur für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen haben und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein werden. Dabei ist hervorzuheben, dass sich das betreffende Gebäude im europäischen Wirtschaftsraum befinden muss.

 

2. Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sind absetzbar?

Da die energetische Sanierung die Energiekosten eines Gebäudes langfristig senken soll, hat der Gesetzgeber klar vorgegeben, welche Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können: Das Gesetz beinhaltet alle Umbauten zur Wärmedämmung zum Beispiel in Wänden, Dachflächen und Geschossdecken. Es sind aber auch die Erneuerung der Heizanlage, der Fenster sowie der Außentüren inbegriffen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung und die Installation von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

 

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Person, die die Sanierungskosten geltend machen will, muss die betreffende Wohnfläche selbst bewohnen. Daher sind auch Sanierungskosten aus Zweit- oder Ferienwohnungen abzugsfähig. Wenn Teile der Immobilie beispielsweise beruflich genutzt oder vermietet werden, können die Kosten nur anteilig abgesetzt werden. Außerdem muss die Wohnung bzw. das Wohngebäude zu Beginn der Sanierungsarbeiten mindestens zehn Jahre alt sein.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Arbeit durch ein zugelassenen Fachunternehmen, die anschließend auch bescheinigt werden muss. Andernfalls können die Sanierungskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Bescheinigung wird vom Fachunternehmen selbst oder einer Person mit entsprechender Ausstellungsberechtigung ausgestellt und muss anschließend der Steuererklärung beigefügt werden. Für die Maßnahme gelten zusätzlich technische Mindestanforderungen, die auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einzusehen sind.

 

4. Wie viele Steuern spart energetische Sanierung?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können 20 Prozent der Sanierungskosten (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung durch einen externen Energieberater sind abweichend davon 50 Prozent der hierfür anfallenden Kosten abzugsfähig.

 

Übrigens: Alternativ zur Steuerermäßigung für energetische Sanierungen gibt es auch staatliche Förderprogramme. Je nach individuellem Sanierungsziel kann sich eine solche Förderung mehr lohnen. Hierbei ist jedoch wichtig, dass staatliche Förderprogramme und die Steuerermäßigung sich nicht kombinieren lassen. Ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme kann nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch von einem Förderprogramm unterstützt werden. Möglich sind jedoch Kombinationen für mehrere unterschiedliche energetische Sanierungsmaßnahmen.

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