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Gründen: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 06. Juli 2023

Für jeden Anlass und für jeden Zweck gibt es in Deutschland die passende Rechtsform, man muss sie nur kennen. | © Adobe Stock

Vor der Gründung kommt die Frage nach der Rechtsform: Sie ist ausschlaggebend und richtungsweisend für ein zukünftiges Unternehmen. Die Wahl entscheidet über Besteuerungen und persönliche Risiken, also Haftungen, die Personen bei der Gründung eingehen. GbR, KG, OHG, AG und GmbH – zwischen den vielen Abkürzungen verliert man aber schnell den Überblick. Damit du dich nicht verirrst, stellen wir im Folgenden die einzelnen Rechtsformen vor.

 

Was ist eine Rechtsform und warum sollte ich mich damit beschäftigen?

Eine Rechtsform ist die rechtliche Struktur, die ein Unternehmen annimmt, um seine Geschäfte zu führen. Bei einer Neugründung kommt man nicht um die Wahl einer Rechtsform herum, ist sie doch durch Gesetze zwingend vorgeschrieben, um wirtschaftlich handlungsfähig zu sein. Die Entscheidung hat dabei erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Sie bestimmt, wie es organisiert und geführt wird, wer für Schulden und Verpflichtungen haftet, wie die Gewinne besteuert werden und wie die Firma finanziert wird.

Gut zu wissen: Die Rechtsform kann jederzeit gewechselt werden. Dabei werden zwar Transaktionskosten fällig, es kann aber bei einem sich ändernden Unternehmen der richtige Entschluss sein.

 

Diese Rechtsformen gibt es

Grundsätzlich wird zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) unterschieden. Während Einzelunternehmen Einkommenssteuer auf ihre Gewinne zahlen, zahlen Kapitalgesellschaften Körperschaftssteuer. Unterschiede zeigen sich aber auch bei der Gründung: Kapitalgesellschaften brauchen einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag, für die Gründung eines Unternehmens mit anderer Rechtsform ist das nicht erforderlich – aber dennoch empfehlenswert. Nun aber zu den einzelnen Formen.

 

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen bedeutet: Eine natürliche Person betreibt selbstständig ein Unternehmen. Dazu zählen Selbstständige, Kaufleute, Freiberufler und Kleingewerbeschaffende. Steuerlich können Einzelunternehmen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie ermöglicht es, Umsatzsteuer zu sparen, wenn der Jahresumsatz unter 22.000 Euro (Stand 2023) liegt. Sonst zahlen Einzelunternehmen Einkommenssteuer auf den Gewinn.

Ein Beispiel: Möchtest du einen Online-Shop betreiben, dabei allein für Geschäftsführung und Finanzen verantwortlich sein, könnte das Einzelunternehmen die richtige Rechtsform für dich sein.

 

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Personen. Diese Personengesellschaft wird als sogenannte transparente Rechtsform betrachtet. Das bedeutet, die Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet. Dies kann zum Einen zu Steuervorteilen führen, da die Gesellschafter die Gewinne in ihrer individuellen Steuererklärung angeben und somit von bestimmten Vorteilen wie dem Progressionsvorbehalt profitieren können. Zum anderen aber haften sie persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen mit ihrem Privatvermögen.

Grundsätzlich funktioniert die GbR als Rechtsform für diejenigen, die gemeinsam ein kleines Handelsunternehmen gründen und sich die Gewinne teilen wollen. Andere Beispiele wären zwei Freiberufler, die zusammen eine Dienstleistung anbieten möchten oder die Gemeinschaftspraxen von Ärzten.

 

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Sie zählt zu den Personengesellschaften und ähnelt der GbR auch im Steuerlichen. Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings ist eine OHG auf den Handel ausgerichtet und steht nur Vollkaufleuten  offen.

 

KG – Kommanditgesellschaft

Die KG ist wie die OHG im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Eine KG ist eine Partnerschaft zwischen mindestens zwei Personen – natürlichen oder juristischen. Unter den Gesellschaftern gibt es einen oder mehrere Komplementäre, die persönlich mit ihrem Vermögen haften, und einen oder mehrere Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Steuervorteile hängen von der Art der Geschäftstätigkeit ab. Als Personengesellschaft ähneln die KGs denen der GbR und OHG. Bei der Gründung einer KG gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Mindesteinlage oder ein festes Stammkapital.

Kommanditgesellschaften bieten sich für jede Art von Handelsgewerbe an, aber auch für Vermögensverwaltungen und Familienunternehmen.

 

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH ist eine juristische Person, die von einem oder mehreren Gesellschaftern betrieben wird. Sie ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt. Die Steuervorteile sind in der Regel höher als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Als Kapitalgesellschaft profitiert die GmbH unter anderem von der Gewerbesteuerbefreiung. Zudem können Gewinne reinvestiert und somit Steuern gespart werden.

Zwingend notwendig ist eine Kapitalanlage, die mindestens 25.000 Euro beträgt. Interessant ist diese Rechtsform für wirtschaftlich tätige Organisationen mit höheren Risiken.

 

AG – Aktiengesellschaft

Eine AG ist eine juristische Person, die von Aktionären gegründet wird. Dafür ist ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro erforderlich. Die Haftung ist wie bei der GmbH auf das Firmenvermögen beschränkt. Und auch wie die GmbH gehört sie zu den Kapitalgesellschaften und hat somit in der Regel günstigere steuerliche Bedingungen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Gesetzlich geregelt im Aktiengesetz (AktG) wird die Rechtsform bevorzugt von größeren Unternehmen genutzt.

 

UG – Unternehmergesellschaft

Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit einem geringeren Stammkapital. Dieses liegt bei nur einem Euro. Das hat ihr den Beinamen „1-€-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ eingebracht. Die Steuervorteile sind ähnlich wie bei einer GmbH. Geeignet ist sie etwa für die Gründung kleiner gewerblicher Unternehmen und insbesondere für Dienstleister.

 

Weitere Rechtsformen: Verein, gGmbH und Genossenschaft

Der Verein und die gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind Rechtsformen, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Durch ihre Gemeinnützigkeit erfahren sie steuerliche Vorteile, sind etwa von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Umsatzsteuer befreit. Außerdem können Verein und gGmbH Spendenquittungen ausstellen und von bestimmten Steuervergünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen (Erbschafts- und Schenkungssteuer) profitieren.

Die Genossenschaft oder Kooperative ist hingegen eine Rechtsform, in der sich Personen in einem Verband zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zusammenschließen. Die Mitglieder haben ein Mitspracherecht und profitieren von den Gewinnen. Steuerlich gesehen sind auch Genossenschaften von der Körperschaftssteuer befreit. Hat sich die Genossenschaft außerdem der Gemeinnützigkeit verschrieben, gelten ähnliche Steuervorteile wie beim Verein und der gGmbH.

Gut zu wissen: Das Steuerrecht definiert Körperschaften dann als gemeinnützig, wenn diese sich der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet widmen.

 

Noch Fragen? Experten helfen

Wirtschaftliche Risiken und Steuervorteile hängen von vielen Faktoren ab, wie der Art der Geschäftstätigkeit, der Größe des Unternehmens und der individuellen Situation. Außerdem kann die Besteuerung je nach Land und Region unterschiedlich ausfallen. Auch welche Rechtsform die Beste für eine Neugründung ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Eine professionelle Beratung ist nach guter Eigenrecherche sicher angebracht.

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