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Ohne Ausbildung zum Steuerfachangestellten

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 08. Dezember 2020

Es geht ohne Berufsschule, aber nicht ohne Lernen und ohne Prüfung. © Erwin Wodicka/stock.adobe.com

Ohne Ausbildung zum Steuerfachangestellten, ist das möglich? Zumindest ohne nochmal die Schulbank zu drücken, geht es. Mit ausreichender Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei kannst du auch als Externer die Abschlussprüfung ablegen.

 

Die klassische duale Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert im Normalfall drei Jahre – mit praktischer Arbeit am Ausbildungsplatz und theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Wer mit einem anderen Berufsabschluss oder einem Bildungsabschluss aus dem Ausland, nach einem abgebrochenen Studium oder als Quereinsteiger bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens ausgeübt hat, kann sich zur sogenannten Externenprüfung anmelden und so den Berufsabschluss machen, ohne eine Umschulung oder die normale Ausbildung zu durchlaufen.

 

Externenprüfung – wozu?

Dass sich der formale Berufsabschluss lohnt, liegt auf der Hand: Du kannst dich auf zahlreiche Stellen als Steuerfachangestellter bewerben. In Gehaltsverhandlungen hast du ein deutlich besseres Standing. Und obendrein winken interessante Aufstiegschancen, durch Fortbildungen beispielsweise zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) oder ganz neu zum Fachassistenten für Land- und Forstwirtschaft (FALF). Später kannst du Steuerfachwirt werden oder sogar die Steuerberaterprüfung ablegen.

 

Voraussetzung für Prüfungszulassung

Die Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern in Deutschland zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter legen fest, wer zur Abschlussprüfung antreten darf. Sie regeln auch die „Anmeldung und Zulassung in besonderen Fällen“, also wenn die benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht durch eine klassische, duale Ausbildung, sondern auf anderem Wege erworben wurden. Das kann beispielsweise durch hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft sein.

 

Die Dauer dieser Tätigkeit soll im Normalfall das anderthalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit betragen, in Regelfall also viereinhalb Jahre. Jedoch kann davon abgewichen werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch ausländische Bildungsabschlüsse und eine Berufstätigkeit im Ausland können dabei infrage kommen. Dies alles ist individuell mit der Steuerberaterkammer abzuklären.

 

Anmeldung und Zulassung

Willst du dich als Externer zur Abschlussprüfung anmelden, ist der erste Schritt, eine Anfrage an die zuständige Steuerberaterkammer zu stellen, und klären zu lassen, ob deine angesammelte Berufspraxis schon ausreicht. Frag nach, welche Unterlagen und Nachweise (z.B. Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate etc.) du dazu einreichen musst. Hier kannst du dich auch über Prüfungsordnungen, die nächsten Prüfungstermine (normalerweise zweimal pro Jahr) und Anmeldefristen sowie die anfallenden Prüfungsgebühren informieren. Eine Übersicht aller Steuerberaterkammern findest du bei der Bundessteuerberaterkammer. Welche der 21 Steuerberaterkammer für dich zuständig ist, richtet sich nach deinem Arbeits- bzw. Wohnort.

 

Empfehlenswert: Intensive Vorbereitung

Eine gute Prüfungsvorbereitung ist trotz aller praktischen Berufserfahrung nötig. Denn auch das theoretische Fachwissen in Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht muss sitzen. Prüfungsaufgaben und Klausuren aus den vergangenen Prüfungsdurchgängen findest du auf den Websites mancher Steuerberaterkammern oder auch in spezieller Fachliteratur. Wer den Stoff nicht allein pauken will, kann bei Bildungsanbietern unterschiedlich lange Kurse besuchen – zu finden im Kursnet der Arbeitsagentur.

 

Ablauf der Prüfung

Externe legen zusammen mit den regulären Auszubildenden die gleiche Abschlussprüfung ab. Drei Klausuren und eine mündliche Prüfung gilt es zu bestehen. Schriftlich abgeprüft werden die Bereiche Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In der mündlichen Prüfung geht es um berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen. Und das ist für dich dann ja vielleicht bereits ein Heimspiel.

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