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Steuerberater: Vereinbare Tätigkeiten erweitern das Angebot

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 20. Mai 2020

Betriebswirtschaftliche Beratung und andere Beratungsleistungen zählen für Steuerberater zu den vereinbaren Tätigkeiten. © fizkes/stock.adobe.com

Die Tätigkeit des Steuerberaters ist bereits abwechslungsreich und anspruchsvoll. Um auf die Bedürfnisse der Mandanten besser eingehen zu könne, bieten Steuerkanzleien zumeist noch zusätzliche Leistungen an. Im Zuge der Digitalisierung dürfte die Nachfrage für solche Angebote im Rahmen sogenannter vereinbarer Tätigkeiten weiter steigen.

Doch was sind vereinbare Tätigkeiten? Das Steuerberatungsgesetz definiert diese näher. Denn sie dürfen nicht gegen die Berufspflichten eines Steuerberaters verstoßen. Demnach können Steuerberater beispielsweise freiberufliche Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer übernehmen. Fast ein Viertel des Berufsstandes nutzt laut Bundessteuerberaterkammer bereits diese Möglichkeiten. Hinzu kommen weitere Tätigkeiten.

 

Betriebswirtschaftliche Berater und Finanzierungsberater

Zu den naheliegenden zählt das Angebot der betriebswirtschaftlichen Beratung. Schließlich sind die Steuerberater bereits gut mit der wirtschaftlichen Lage eines Betriebs vertraut. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen fragen daher Beratung bei Investitionsentscheidungen, Förderanträgen und Personalplanungen nach.

Gleiches gilt, wenn Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Privatleute Kredite benötigen. Als Finanzierungsberater kann ihnen ein Steuerberater helfen, den Finanzbedarf zu ermitteln und Finanzierungskonzepte zu erstellen.

 

Nachlass- und Insolvenzverwalter

Zwei weitere vereinbare Tätigkeiten haben mit wirtschaftlich schwierigen Situationen zu tun. Als Insolvenzverwalter kann auch ein Steuerberater vom Gericht bestellt werden. Er entscheidet dann, ob ein Unternehmen weitergeführt werden kann oder liquidiert werden muss.

Als Nachlassverwalter prüft er die Ansprüche der Gläubiger und bewilligt Auszahlungen an sie. Zugleich achtet er für den Erben darauf, dass dessen Vermögen unangetastet bleibt. Auch für diese Tätigkeit setzt ein Gericht den Nachlassverwalter ein.

 

Sachverständiger und Mediator

Für Gerichte und Behörden können Steuerberater auch auf anderen Wegen tätig werden. So werden Steuerberater gern in steuerrechtlichen Fragen um ihre Einschätzung gebeten, die sie in einem Gutachten zusammenfassen oder als Zeuge in einem Prozess vertreten.

In Zivilprozessen gibt es zudem die Form der schiedsrichterlichen Verfahren. In diesen kann ein Steuerberater die Rolle des Mediators als Mittler zwischen den Parteien einnehmen. Allerdings ist diese Tätigkeit nur vereinbar, wenn sich die Steuerexperten zuvor zum Mediator ausbilden lassen.

 

Weitere vereinbare Tätigkeiten

Damit endet jedoch die Liste der vereinbaren Tätigkeiten noch nicht. So dürfen sich Steuerberater in den Aufsichtsrat von Firmen berufen lassen. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Beirat eines Unternehmens. Aber auch als Wohnimmobilienverwalter ist es Steuerberatern erlaubt, tätig zu werden. Ebenso übernehmen sie Lehraufträge und halten Vorträge. Schließlich steht auch einer schriftstellerischen Karriere rechtlich nichts im Wege.

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