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Steuern 2020 – die wichtigsten Änderungen

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 18. Dezember 2019

Im Jahressteuergesetz 2020 sind Änderungen geplant, die sich finanziell auswirken. © Orawan/stock.adobe.com

Die Arbeit in der Steuerbranche ist auch deshalb spannend, weil sich das Steuerrecht jedes Jahr ändert. So kommt es zu Neuerungen, die Azubis, Arbeitnehmer und Unternehmer betreffen. Hier kommen die wichtigsten Änderungen bei Steuern 2020.

 

Mindestlohn für Azubis

Eine gute Nachricht für angehende Auszubildende: Ab dem 1. Januar 2020 sollen Azubis mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Bis zum Jahr 2023 soll der Betrag dann schrittweise auf bis zu 620 Euro steigen. Dieser neue Mindestlohn gilt jedoch nur dann, wenn es keine tarifvertragliche Regelung gibt. Und Lehrlinge, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben und weniger Lohn erhalten, profitieren nicht.

 

Anstieg des Mindestlohns

Anders beim gesetzlichen Mindestlohn. Dieser steigt zum Jahreswechsel von derzeit 9,19 Euro pro Arbeitsstunde auf 9,35 Euro. Bisher erfolgte eine Anhebung lediglich im Zweijahresrhythmus. Doch 2020 steigt er außer der Reihe leicht an.

 

Erhöhte Verpflegungspauschale

Berufstätige, die mehr als acht Stunden beruflich auswärtig tätig sind, können ab 2020 eine höhere Verpflegungskostenpauschale geltend machen. Diese steigt von 12 Euro auf 14 Euro. Dies gilt bei mehrtägigen Reisen auch für den An- und Abreisetag. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden erhöht sich der Satz von 24 Euro auf 28 Euro.

 

Steuern 2020: Änderung für Kleinunternehmer

Die bislang geltende umsatzsteuerliche Grenze für Kleinunternehmer wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro des Vorjahresumsatzes angehoben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der voraussichtlich erzielte Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

 

Änderungen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2020 im Westen von 6.700 auf 6.900 Euro Brutto-Monatseinkommen (neuer Jahreswert: 82.800 Euro). Im Osten wird er von 6.150 auf 6.450 Euro angehoben (Jahreswert: 77.400 Euro). Darüber liegende Einkünfte sind von Sozialbeiträgen befreit.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent des Bruttolohns gesenkt. Die Regelung ist erst einmal bis 31. Dezember 2022 befristet.

 

Steuern 2020: E-Mobilität

Das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei möglich.

 

Das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei möglich.
Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Jahressteuergesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt nun bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern.

Außerdem für Pendler: Die Besteuerung des Jobtickets erfolgt künftig pauschal mit 25 Prozent. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt dafür.

 

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Die Zahl der Kuriositäten der Umsatzsteuer geht leicht zurück. Für E-Books, E-Paper und Hygieneartikel wie Tampons und Binden gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Im Laufe des nächsten Jahres könnte die Steuer auf Bahntickets zudem sinken. In diesem Fall werden voraussichtlich auch die Tickets billiger.

 

Steuerliche Freibeträge und Prämien

Das Existenzminimum erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 15.540 und für Kinder auf 5.004 Euro. Der steuerliche Freibetrag steigt für Alleinstehende auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 18.816 Euro und für Kinder auf 5.172 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Wohnungsbauprämie klettert von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete (bisher 1024 Euro).

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