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Umschulung zum Steuerfachangestellten

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 19. Juli 2018

Umschulung zum Steuerfachangestellten. © Fotolia

Du bist in deinem aktuellen Beruf unglücklich und sehnst dich nach einer neuen Herausforderung? Wenn du dich für wirtschaftliche Themen interessierst, gut mit Zahlen umgehen kannst und auch vor komplizierteren Gesetzestexten nicht zurückschreckst, solltest du über eine Umschulung zum Steuerfachangestellten nachdenken. Der Beruf bietet eine spannende und zugleich familienfreundliche Tätigkeit mit vielen Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

Für wen eignet sich eine Umschulung?

Eine Umschulung bietet sich insbesondere für Menschen an, die bereits aus einer Branche kommen, in der Empathie, Verlässlichkeit und Integrität eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel aus der Hotellerie. Aber auch für Menschen die einen handwerklichen Hintergrund mitbringen, sind geeignete Bewerber.

 

Wie lange dauert das Ganze?

Eine Umschulung zum Steuerfachangestellten kannst du in Voll- oder Teilzeit im dualen System oder an einem Weiterbildungsinstitut absolvieren. Bei Letzterem werden auch Praktika bei einem Steuerberater, die mindestens sechs Monate andauerten, in die Umschulungszeit mit einberechnet. Bei einer Vollzeitumschulung handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung von meist zwei Jahren. Die Teilzeitumschulung dauert in der Regel drei Jahre.

 

Wie läuft die Finanzierung ab?

Da eine Umschulung oft mehrere tausend Euro kostet, ist es wichtig, einen Träger zu finden. Diese Förderung erfolgt beispielsweise über das Arbeitsamt, die Rentenversicherung oder das Jobcenter. Im Gegensatz zur Umschulung am Weiterbildungsinstitut erhält man bei der betrieblichen Umschulung eine Ausbildungsvergütung.

 

Was tun, wenn die Genehmigung vom Träger ausbleibt?

Haben das Arbeitsamt oder Jobcenter die angestrebte Umschulung abgelehnt, solltest du umgehend Widerspruch einreichen. Das alleine zeigt deinen starken Willen und dein Engagement zum Absolvieren der Umschulung. Da genau diese Faktoren bei der Genehmigung eine tragende Rolle spielen, kannst du mit dem Einspruch den Sachbearbeiter schon oft umstimmen. Im Falle von Berufsunfällen sowie Erkrankungen muss eine Umschulung in jedem Fall genehmigt werden.

 

Was sollte man bei der Bewerbung beachten?

Du solltest mindestens einen Realschulabschluss, besser noch ein Abitur bzw. eine Fachhochschulreife vorweisen können. Hast du eine bereits eine Ausbildung in einem ähnlichen Bereich absolviert, ist dies ein Vorteil. Auch ein Praktikum in einer Steuerkanzlei ist äußerst empfehlenswert. Denke daher immer an alle relevanten Schul-, Arbeits- und Praktikazeugnisse.

Erwähne im Bewerbungsanschreiben jene Fähigkeiten und Tätigkeiten in deiner bisherigen beruflichen Laufbahn, die für den Beruf des Steuerfachangestellten von Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise ein sicherer Umgang mit Office-Programmen, mathematische Kenntnisse sowie eine gute Organisation. Im Bewerbungsgespräch solltest du dich auf kleine Tests gefasst machen, die deine Stressresistenz sowie deinen Umgang mit Kunden testen.

 

Was spricht für eine Umschulung nach dem Studienabbruch?

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Studium abzubrechen, solltest du eine Umschulung in Betracht ziehen. So ersparst du dir eine dreijährige Ausbildung. Studienabbrecher erhalten von der Agentur für Arbeit eine spezielle finanzielle Förderung, beispielsweise mittels eines Bildungsgutscheines. Andererseits können Umschulungen auch in Unternehmen absolviert werden. Bereits im Studium erworbene ECTS-Punkte können bei der Umschulung meist angerechnet werden. Dazu solltest du einen genauen Blick in deine Studienordnung werfen und dich bei der ausgewählten Umschulungsstätte darüber informieren.

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