Was ist der Unterschied zwischen Buchhalter und Steuerberater?
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 11. April 2019
Im Englischen ist der Begriff „accountant“ sowohl für Buchhalter als auch für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gebräuchlich. Und in Deutschland werden die Berufsbezeichnungen ebenfalls gern mal durcheinander geworfen oder synonym verwendet. Zeit für Berufsanfänger zu erklären: Was ist der Unterschied zwischen Buchhalter und Steuerberater?
Was macht ein Buchhalter?
Der Unterschied zwischen Buchhalter und Steuerberater fängt bereits in der Ausbildung an. Da die Berufsbezeichnung „Buchhalter“ nicht gesetzlich geschützt ist, gibt es auch keinen klar geregelten Ausbildungsweg. Um sich als Buchhalter anstellen zu lassen, reicht eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aus.
In einem Unternehmen übernehmen Buchhalter aber nur ein klar begrenztes Aufgabenfeld. So können sie beispielsweise einen Jahresabschluss zwar vorbereiten, dürfen diesen aber nicht erstellen. Wer hingegen selbstständig seine Dienste als Buchhalter anbietet, bereitet für seine Kunden zum Beispiel das Buchen von Geschäftsvorgängen vor. Die Buchung selbst übernehmen darf dagegen der Bilanzbuchhalter. Mit dieser Zusatzqualifikation der IHK eröffnen sich übrigens auch gute Perspektiven in der Steuerberatung.
Was macht ein Steuerberater?
Die Tätigkeiten eines Steuerberaters reichen deutlich weiter als die eines Buchhalters. Er macht viel mehr als Steuererklärungen. Er unterstützt seine Mandanten, entwickelt passende Steuerstrategien und berät sie betriebswirtschaftlich. Außerdem darf er nicht nur die Buchhaltung erstellen, sondern ganze Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen und Einnahmenüberschussrechnungen.
Damit sich die Mandanten bei ihrem Steuerberater gut betreut fühlen, ist es außerdem wichtig, dass diese nicht nur fachlich top sind. Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen sind in diesem Beruf gefragt.
Geschützte Berufsbezeichnung
Bei dieser Aufgabenvielfalt überrascht es nicht, dass die Berufsbezeichnung „Steuerberater“, anders als beim Buchhalter, auch gesetzlich geschützt ist. Zudem ist im Steuerberatungsgesetz definiert, wie weit das Aufgabenspektrum eines Steuerberaters reicht. Bestellt wird er von den Steuerberaterkammern. Allerdings nur, wenn die Aspiranten zuvor eine anspruchsvolle Prüfung erfolgreich bestanden haben. Darüber hinaus achten die Kammern aber auch auf die persönliche Eignung – Vorstrafen und ein laufendes Insolvenzverfahren stehen einer Bestellung im Wege.
Wer diese Hürden erfolgreich nimmt, darf eine spannende Tätigkeit ausüben, hat glänzende Karriereaussichten und wird zudem auch deutlich besser bezahlt als ein Buchhalter. Ein durchaus wichtiger Unterschied zwischen beiden Berufen.