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Diese 7 Steuern solltest du kennen

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 31. März 2022

Rund 40 verschiedene Steuern werden in Deutschland erhoben. Hinzu kommen zahlreiche Gesetze und Richtlinien, die festlegen, wer wofür in welcher Höhe Steuern zahlen muss. Da ist es wenig überraschend, mal den Überblick zu verlieren. Aber keine Sorge! Wir haben die wichtigsten Steuern, die jeder von uns kennen sollte, zusammengefasst.

 

1. Die Einkommensteuer (ESt)

Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen von natürlichen Personen. Und weil grundsätzlich jeder, der in Deutschland arbeitet, steuerpflichtig ist, handelt es sich bei ihr wohl um die bekannteste (wenn auch nicht beliebteste) Steuer. Die Herkunft des Einkommens ist dabei unwichtig: Ob Erträge aus Spareinlagen, Aktien oder der Vermietung von Wohnungen, alles wird mit einbezogen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Weil es ziemlich ungerecht wäre, wenn jeder Bürger die Einkommensteuer in gleicher Höhe zahlen müsste, gibt es den Einkommensteuertarif. Als Faustregel gilt: Je höher das Einkommen, desto höher auch der Steuersatz. Wie viel Einkommensteuer genau für ein Kalenderjahr gezahlt werden muss, wird nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt bestimmt.

Grundfreibetrag: So viel Einkommen ist steuerfrei

Wichtig zu wissen ist auch, dass das Existenzminimum für alle Menschen steuerfrei ist. Dieses liegt aktuell bei 9.984 Euro im Jahr und wird als Grundfreibetrag bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht die höchste Steuerklasse: Bei einem Einkommen von mehr als 277.826 Euro im Jahr gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Lohnsteuer (LSt): Eine Erhebungsform der Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Weil der Staat nicht das ganze Jahr auf sein Geld warten will, zahlen nichtselbständige Arbeitnehmer schon während des Jahres Lohnsteuer.

Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer jeden Monat vom Bruttogehalt ab und übergibt sie anschließend an das Finanzamt. Beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung wird dann die bereits geleistete Lohnsteuer mit der Steuerschuld verrechnet. Anders sieht es bei selbstständigen Arbeitnehmern aus. Sie zahlen die Einkommensteuer einmal jährlich selbst.

 

2. Die Umsatzsteuer (USt)

Egal ob du einen Schokoriegel oder ein neues Buch kaufst: Beim Blick auf den Kassenbon findest du neben dem Nettopreis auch immer die Umsatzsteuer. Umgangssprachlich ist sie besser bekannt als Mehrwertsteuer. Fast alle Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen gegen Entgelt anbietet, sind umsatzsteuerpflichtig. Ein Unternehmer rechnet auf den Nettopreis einer Lieferung oder Leistung den Regelsteuersatz von 19 Prozent bzw. den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent obendrauf.

Letzterer gilt bei Produkten oder Dienstleistungen, die zum Grundbedarf zählen. Dazu gehören unter anderem Bücher, Zeitungen, Kinokarten, der öffentliche Nahverkehr und viele Nahrungsmittel. Der Endverbraucher zahlt die Umsatzsteuer beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung automatisch mit. Der Unternehmer führt dann die eingenommene Steuer an das Finanzamt ab.

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Hier gibt es aber eine Ausnahme: Wer im vorherigen Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro verdient hat und im laufenden Geschäftsjahr mit einem Umsatz von maximal 50.000 Euro rechnet, kann sich vom Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen lassen und ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

3. Die Gewerbesteuer (GewSt)

Die Gewerbesteuer wird von Gewerbetreibenden an ihre Gemeinde bezahlt. Davon ausgenommen sind Freiberufler wie Anwälte, Ärzte, Landwirte oder Ingenieure. Die Gewerbesteuer zielt auf den Gewinn eines Unternehmens ab und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden.

Der gesetzliche Steuersatz liegt bei 3,5 Prozent. Dazu fällt allerdings noch der Gewerbesteuerhebesatz an. Dieser wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und unterscheidet sich daher von Region zu Region. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Betriebe, die jährlich nicht mehr als 24.500 Euro erwirtschaften, müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

 

4. Die Körperschaftsteuer (KSt)

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von juristischen Personen bezogen. Dazu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften, Vereine oder Genossenschaften.

Der aktuelle Körperschaftsteuersatz liegt bei 15 Prozent, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Die Körperschaftsteuer wird durch Vorauszahlungen quartalsweise an das Finanzamt überführt.

Wer ist von Körperschaftsteuer befreit?

Die Körperschaftsteuererklärung muss wie die Einkommensteuererklärung einmal im Jahr eingereicht werden. Freiberufler, Personengesellschaften oder Kleinunternehmer sind von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie bereits durch die Einkommensteuer belastet werden. Gleiches gilt auch für politische Parteien, Staatsbanken und gemeinnützige Organisationen.

Für einige juristische Personen gibt es Freibeträge. Ein Freibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die anfallende Körperschaftsteuer verringert. So haben zum Beispiel Vereine, die keine Gewinnausschüttung durchführen, einen Freibetrag von 5.000 Euro.

 

5. Die Kirchensteuer (KiSt)

Jeder, der in Deutschland Mitglied einer evangelischen oder katholischen Kirche ist oder einer jüdischen Kultusgemeinde angehört, muss Kirchensteuer zahlen. Diese wird nicht einfach vom Nettoeinkommen abgezogen, sondern auf Grundlage der bezahlten Einkommensteuer berechnet.

Das Finanzamt zieht die Kirchensteuer ein und gibt sie anschließend an die Kirche weiter.

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz acht Prozent, in allen anderen Bundesländern liegt er bei neun Prozent.

 

6. Die Erbschaftsteuer (ErbSt)

Auch ein Erbe wird, wie jedes andere Einkommen, vom Staat besteuert. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad, der Steuerklasse und dem Wert des Erbes ab. Es wird immer der Einzelfall betrachtet, weil es hier eine Reihe von Ausnahmen und Steuerbefreiungen gibt.

Drei Steuerklassen: Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab

Grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen mit Steuersätzen zwischen sieben und 50 Prozent und verschieden hohe Freibeträge.

 

- Die Steuerklasse I hat den günstigsten Steuersatz. Darunter zählen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Stiefkinder. Ehepartner und Lebenspartner können den höchsten Freibetrag von bis zu 500.000 Euro erben, ohne Steuern zahlen zu müssen.

- Zur Steuerklasse II zählen entferntere Verwandte wie Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner.

- Steuerklasse III, mit den höchsten Steuersätzen, gilt für alle übrigen Erben, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind.

 

Nur, was nach Abzug der Freibeträge vom Vermögensbetrag übrigbleibt, muss versteuert werden.

 

7. Die Schenkungsteuer (SchenkSt)

Die Regelung der Schenkungsteuer weist große Ähnlichkeiten zur Erbschaftsteuer auf. Die Höhe hängt auch hier vom Verwandtschaftsgrad, der Steuerklasse und dem Wert der Schenkung ab.

Wenn eine Schenkung nicht notariell oder gerichtlich festgehalten wird, muss sie innerhalb einer Frist von drei Monaten an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Sobald eine Schenkung den erlaubten Freibetrag überschreitet, muss die Schenkungsteuer bezahlt werden.

Der Unterschied zur Erbschaftsteuer besteht darin, dass die Schenkungsteuer noch zu Lebzeiten des Schenkenden fällig werden muss. Wenn die schenkende Person aber innerhalb einer Zehnjahresfrist nach der Schenkung verstirbt, ändert sich die Steuerart und aus der Schenkungsteuer wird die Erbschaftsteuer.

 

Du möchtest mehr über Steuern erfahren? Dann lies unsere Beiträge 5 Steuern, die sich weit von ihrem Ursprung entfernt haben und Die 7 seltsamsten Steuern der Steuergeschichte.

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