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Arbeiten und Urlauben: Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Workation

von Annette Albrecht

von taxspotting Redaktion 21. August 2023

Arbeiten wo andere Urlaub machen: Der mittlerweile in vielen Teilen der Arbeitswelt angekommene Begriff der Workation erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Seit der Corona-Pandemie haben sich die Bedingungen des digitalen und mobilen Arbeitens vielerorts verändert. Immer mehr Menschen arbeiten im Home-Office und wünschen sich flexible Arbeitszeiten. In dieses Arbeitsmodell fügt sich das Konzept der Workation nahtlos ein.

 

Workation: Wenn der Schreibtisch am Strand steht

Bei einer Workation wird für einen begrenzten Zeitraum remote aus dem Ausland gearbeitet. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen. Dieses zunächst erstmal unvereinbar scheinende Begriffspaar wird in dieser speziellen Form des mobilen Arbeitens miteinander kombiniert. Anders als beim „Work and Travel“ geht es hierbei nicht darum, sich unterwegs Arbeit zu suchen, sondern der Arbeit im Heimatland ortsunabhängig nachzugehen. Wer sich für eine Workation interessiert, sollte sich im Vorhinein mit dem Thema Steuern und Sozialabgaben auseinandersetzen, denn je nach Aufenthaltsort und Dauer der Workation können die rechtlichen Rahmenbedingungen abweichen.

 

Workation und der Sozialversicherungsstatus

Wer während seiner Workation weiterhin in Deutschland sozialversichert bleiben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Workation darf nicht regelmäßig und nur innerhalb der EU sowie in den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen stattfinden. Kommt es zu regelmäßigeren Workations in einem EU-Land, dann greift der deutsche Sozialversicherungsstatus nur, wenn der Arbeitnehmer bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt ist, einen Wohnsitz in Deutschland hat und mindestens 25 Prozent der Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Bei einer Workation, die außerhalb der EU stattfindet, gilt hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts das jeweilige Abkommen zwischen den Ländern. Beträgt die Dauer der Workation mehr als drei Monate, so fallen Sozialabgaben im Aufenthaltsland an.

 

Arbeiten im Ausland: Die 183-Tage-Regelung und ihre Bedeutung für Workations

Wer eine längere Workation plant, wird bereits von der 183-Tage-Regelung gehört haben. Eine Workation kann laut dieser Regelung eine Länge von maximal 183 Tage im Jahr betragen, ohne dass dabei das ausländische Steuerrecht greift. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitnehmer weiterhin nur in Deutschland steuerlich ansässig ist. Eine vorübergehende Tätigkeit (max. 183 Tage) im Ausland hat also weder steuer- noch arbeitsrechtliche Auswirkungen, denn das deutsche Steuer- und Arbeitsrecht bleibt bestehen.

Werden die in der 183-Tage-Regelung festgelegten Tage innerhalb der Workation überschritten, entsteht eine (Lohn-)Steuerpflicht im Aufenthaltsland. Ob es sich bei einem solchen Aufenthalt noch um eine klassische Workation handelt, sei dahingestellt. In den meisten Fällen wird diese langfristige Form des mobilen Arbeitens aus dem Ausland allerdings als Digitales Nomadentum bezeichnet.

Aufgepasst: Deutsche Arbeitnehmer haben laut eines Urteils des Arbeitsgerichts (ArbG) München keinen Anspruch auf Remote Work aus dem Ausland, selbst wenn der Arbeitsvertrag mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice vorsieht. Es sollte immer Rücksprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Andernfalls können Arbeitnehmer abgemahnt oder schlimmstenfalls gekündigt werden.

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