Landwirtschaftliche Buchstelle
Zusatz zum Steuerberater
von Annette Albrecht
von taxspotting Redaktion 13. Dezember 2018
Landwirte und Agrarbetriebe achten bei der Suche nach einer Steuerkanzlei auf die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“. Für Steuerberater, die diese Klientel ansprechen möchten, ist dieser Zusatz daher ein wichtiger Nachweis ihrer Qualifikation.
Um den Titel zu erwerben, ist Voraussetzung, dass man Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Rechtsanwalt ist. Der Titel ist gesetzlich geschützt – wer ihn führt, hat vorher eine zusätzliche Prüfung erfolgreich absolviert. Doch was macht die Spezialisierung so reizvoll?
Gefragte Spezialisten
Sie bietet vor allem den Vorteil, sich als Steuerberater zu profilieren und von der Konkurrenz abzuheben. Dank des erworbenen Spezialwissens ist man Experte und wird auch als solcher wahrgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe wissen es zu schätzen, wenn sie mit einem Spezialisten zusammenarbeiten können. Sie zählen darauf, dass diesem die rechtlichen Besonderheiten des Berufs bekannt sind.
Das sind zum einen spezielle Vorschriften, wie etwa in Fragen der Krankenversicherung. Zum anderen sind die Spezialisten mit den Themen vertraut, die Landwirte beschäftigen. Wenn es, wie im außergewöhnlich trockenen Sommer 2018, zu Ernteausfällen kommt, helfen die Steuerfachleute weiter. Sie beraten bei Liquiditätsengpässen und wissen, ob und wenn ja welche staatlichen Zuschüsse beantragt werden können.
Prüfung zur Landwirtschaftlichen Buchstelle
Der Weg zur Landwirtschaftlichen Buchstelle führt über die örtliche Steuerberaterkammer. Sie nimmt die mündliche Prüfung ab, mit der Anwärter ihr Wissen nachweisen. Meist laden die Steuerberaterkammern zu Sammelterminen. Der Ausschuss prüft die Anwärter dann in Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei bis zu einer Stunde lang befragt.
Die Fragen sind inhaltlich sehr vielfältig und zugleich speziell. Sowohl das Landpachtrecht spielt eine Rolle als auch das Höferecht und das komplexe Grundstücksverkehrsrecht. Außerdem sollten sich Anwärter mit der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft auskennen. Schließlich gehören noch die Grundlagen des Agrarkreditwesens zum Prüfungsstoff.
Befreiung von der Prüfung
Steuerberater können sich von der mündlichen Prüfung auch befreien lassen. Das geht aber nur, wenn sie ihre Qualifikation anders nachweisen. Und zwar sowohl das theoretische Wissen als auch durch Praxiserfahrung.
Zur Theorie zählen eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Agrarwissenschaften. Hinzu kommen praktische Erfahrungen. Fünf oder mehr landwirtschaftliche Betriebe sollten Anwärter mindestens drei Jahre betreut haben. Dabei zählen nur die Jahre als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Rechtsanwalt – die Tätigkeit vor der Bestellung oder Zulassung rechnet die Kammer nicht an.
Den Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ verleiht die zuständige Steuerberaterkammer per Urkunde. Außerdem wird die Befugnis im Berufsregister der Kammer eingetragen. Leitet der Steuerberater, der den Zusatz führen darf, eine Steuerberatungsgesellschaft, so darf diese ebenfalls die Bezeichnung nutzen. Die Buchstellen sind außerdem im Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) zusammengeschlossen, sodass Landwirte auch dort nach kompetenten Ansprechpartnern recherchieren können.