Sie benutzen diese Website aktuell in Deutsch
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um diese Website vollständig nutzen zu können.

Steuertipps einfach und schnell erklärt

Abschreiben von Computern und Software - Beachten Sie die neuen Steuerregeln des Finanzamtes

DBB DATA Erklärvideo

20.08.2021

Abschreiben von Computern und Software - Beachten Sie die neuen Steuerregeln des Finanzamtes

Kosten für Computer und Software können ab 2021 in vielen Fällen sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Wann Sie den Sofortabzug nutzen können und wann Kosten weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, zeigt dieses Video.

Zurück