Leistungen für Privatpersonen
Private Einkommensteuer
PROFITIEREN SIE VON UNSERER EXPERTISE ZUR AKTUELLEN STEUERGESETZGEBUNG
Bei Angestellten besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Aber sie lohnt sich in vielen Fällen. Machen Sie Ihre finanziellen Belastungen geltend! Lassen Sie sich zu viel gezahlte Steuern erstatten, indem Sie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Oder das häusliche Arbeitszimmer, Arbeitswege, Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand, Fachbücher, Arbeitskleidung und Gewerkschaftsbeiträge. Sie erwarten eine Abfindung? Wir beraten Sie, wann und wie Abfindungen nach der Fünftelregelung und damit günstiger besteuert werden können.
Chance auf
Steuerrückzahlung nutzen
Für viele Menschen stellt das Thema Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln dar, sodass sie sich gar nicht erst näher damit auseinandersetzen. Zu kompliziert, zu aufwendig oder die Angst, etwas falsch zu machen, sind nur einige der Gründe die hierfür oft genannt werden. Möglich, dass Sie so jedes Jahr die Chance auf eine Steuerrückzahlung vorüberziehen lassen. Aber auch wer zur Steuererklärung verpflichtet ist und eventuell mit einer Nachzahlung rechnen muss, sollte wissen, wie man diese grundlegend aufsetzt und das Beste für sich herausholen kann. Die Erstellung einer Steuererklärung mit Halbwissen oder Unsicherheiten mindert die Möglichkeiten, Steuern zu sparen bzw. die ermittelte Steuerlast möglichst gering zu halten. Fragen, die für Privatpersonen mit dem Thema Einkommensteuer einhergehen, sind beispielsweise: Wann bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Welche Bestandteile der Steuererklärung sind für mich relevant? Wie kommt die Steuererklärung zum Finanzamt?
Wir erstellen Ihre Steuererklärung unter Berücksichtigung
aller steuerrechtlichen Maßgaben.
SPAREN SIE SICH ZEIT UND NERVEN
Bei uns finden Sie die Hilfe, die Sie benötigen und sparen dabei Zeit und Nerven. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet des Steuerrechts, erstellen wir nicht nur Ihre Steuererklärung unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Maßgaben, sondern beraten Sie auch ausführlich, wie Sie Ihre Steuerlast künftig möglichst gering halten können. Wir entscheiden mit Ihnen zusammen, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung in Ihrem Fall lohnt, können diese bei Bedarf auch für mehrere Jahre rückwirkend erstellen und beim Finanzamt einreichen.
- Erstellung und Bearbeitung Ihrer Steuererklärung
- Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Einlegen von Rechtsbehelfen
- Private Steuerplanung, Steuersatz-Optimierung, Steuergestaltung
- Beratung zu Steuersparmodellen
- Beratung bei Wohnsitzverlagerung