Sie benutzen diese Website aktuell in Deutsch
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um diese Website vollständig nutzen zu können.

Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Im Zentrum dieser Mandanten-Information stehen mehrere große Gesetzesvorhaben. Von steuerlicher Seite gibt es hier einige Lichtblicke, wie das geplante Wachstumschancengesetz und das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Ein weiteres großes Thema sind die detaillierten Klarstellungen der Finanzverwaltung zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen. Wiederkehrende Dauerbrenner sind Themen, die mit der Einkommensteuer und den Werbungskosten zusammenhängen, also etwa Mobilität, Homeoffice, Arbeitszimmer etc.

Neben der GmbH erfreuen sich auch Personengesellschaften großer Beliebtheit bei Gründern und unternehmerischen Kooperationen. Im Zentrum einer umfassenden Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts steht die GbR, die an Bedeutung gewinnen wird. Auch bei den Handelsgesellschaften wie der oHG und der KG gibt es durch das MoPeG einige Änderungen. Vorbehaltlich berufsrechtlicher Regelungen können sich mit der Reform zudem Freiberufler in einer Personenhandelsgesellschaft organisieren.

Aufwendungen für legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden werden vom Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gefördert. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf einen Teil der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen.

Sie müssen nicht unbedingt Unternehmer oder Handelsgewerbetreibender sein, damit das Finanzamt Steuern verlangen kann, wenn Sie etwas verkaufen. Speziell für Privatpersonen sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass auf bestimmte Veräußerungsgeschäfte Steuern zu zahlen sind.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars ist Teil der Verpflichtung, den Jahresgewinn durch Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermitteln. Ein Kaufmann ist unter bestimmten Voraussetzungen hierzu verpflichtet. Die Aufstellung muss er zu Beginn seiner unternehmerischen Betätigung und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres vornehmen.