Mandanteninformation & Merkblätter
Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Elektronische Kassensysteme richtig melden – Schritt für Schritt über ELSTER
Seit dem 01.01.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 AO verpflichtend dem Finanzamt gemeldet werden. Betroffen sind u. a. Registrierkassen, PC-Kassensysteme und Taxameter. Die Meldung erfolgt über ELSTER per Direkteingabe, XML-Upload oder ERiC-Schnittstelle. Ein ELSTER-Zertifikat ist erforderlich, um eine manipulationssichere Aufzeichnung sicherzustellen.

Merkblatt für Mandanten: Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung 2024
Nach der Einkommensteuererklärung 2023 steht mit der Einkommensteuererklärung 2024 die nächste steuerliche Verpflichtung an. Vermieterinnen und Vermieter müssen dabei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung korrekt angeben. Entscheidend ist, dass alle relevanten Nachweise vollständig vorliegen. Welche Belege erforderlich sind und welche Besonderheiten zu beachten sind, erläutern wir Ihnen in diesem Mandantenmerkblatt.
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Merkblatt für Mandanten: Verrechnungspreisdokumentation
Dieses Merkblatt informiert über die steuerlichen Anforderungen an Verrechnungspreise in international tätigen Unternehmensgruppen. Es erklärt, warum Verrechnungspreise dokumentiert werden müssen, welche Anforderungen an die Dokumentation bestehen und welche steuerlichen Risiken bei fehlerhafter Preisgestaltung auftreten können.
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Merkblatt für Mandanten: Kleinunternehmerregelung AKTUALISIERT 02/25
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland bringt einiges an steuerlichen Pflichten mit sich. Im Rahmen der Einkommensteuer spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie geringfügig die gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit ausgestaltet ist.
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Merkblatt für Mandanten: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Die Anforderungen der Finanzbehörden an elektronische Kassensysteme haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Seit 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit TSE ausgestattet, Belege erstellen und dem Finanzamt gemeldet werden. Seit 01.01.2025 ist die Meldung über „Mein ELSTER“ oder ERiC möglich, mit Übergangsfrist bis 30.06.2025. Danach müssen alle Kassensysteme innerhalb eines Monats gemeldet werden.
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