Mandanteninformation & Merkblätter
Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.
Merkblatt für Mandanten: Photovoltaikanlagen - AKTUALISIERT 12/24
Die verschiedenen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Ein- und Mehrfamilienhäusern werden in diesem Merkblatt vorgestellt und erläutert. AKTUALISIERT: Seit Februar 2024 ergaben sich nochmal einige Änderungen, die Sie in unserem Merkblatt nachlesen können.
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Mandanten-Information zum Jahresende 2024 - AKTUALISIERT 12/24
Im Jahr 2024 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Erleichterungen als auch neue Anforderungen mit sich bringen. Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen, eine Verlängerung der degressiven Abschreibung sowie Anpassungen beim Steuertarif und Kindergeld sind geplant. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen auf die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen und weitere Meldepflichten vorbereiten.
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Merkblatt für Mandanten: Verlust des Arbeitsplatzes
Arbeitsverhältnisse können auf unterschiedliche Weise beendet werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer damit einverstanden sind, kann das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch mit Zeitablauf, nach Zweckerreichung oder durch Ausspruch einer Kündigung enden.
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Merkblatt für Mandanten: Beschäftigung von Schülern und Studenten
In der heutigen Zeit sind arbeitende Studenten und Schüler keine Seltenheit. Als Arbeitgeber sollten Sie jedoch bei der Beschäftigung von Studenten und Schülern einige Besonderheiten beachten, da bei diesen die Sozialversicherungspflicht nach dem jeweiligen Status variiert. Zugleich gelten für die einzelnen Versicherungszweige besondere Bestimmungen, die zu berücksichtigen sind.
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Merkblatt für Mandanten: Erbfolge und Testament
Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder auch mehrere Personen über (man spricht hier von Gesamtrechtsnachfolge). So schreibt es der § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Hierbei kann Erbe nur derjenige werden, der zur Zeit des Erbfalls lebt.
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