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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Scheinselbständigkeit

Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt. Diese Mitarbeiter müssen sich dann selbst versichern und sind auch arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt. Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden.

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Merkblatt für Mandanten: Abgabe von Speisen und Getränken

Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist die Frage nach der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes – voller Steuersatz oder ermäßigter Steuersatz – ein Dauerbrenner. Im Kern geht es um eine Problematik, die für in der Gastronomie tätigen Unternehmern zu den wesentlichen steuerlichen Fragen ihres Berufs gehört, denn die Kalkulation der Preise ist unmittelbar von dieser Frage abhängig.

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kompakt Sonderausgabe: Informationen zu Photovoltaikanlagen

Zum Jahresende läuft das Gesetzgebungsverfahren zu spannenden Änderungen für Photovoltaikanlagen – insbesondere die Steuerfreiheit für Alt- und Neuanlagen bis zu einer bestimmten Größe. Das Gesetz wurde am 02.12.2022 vom Bundestag verabschiedet – mit einer überraschenden Änderung gegenüber dem ersten Entwurf: Die Steuerfreiheit soll nicht erst ab dem Jahr 2023, sondern rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten. Der Bundesrat entscheidet am 16.12.2022, ob er dem Gesetz zustimmt. Wesentliche Änderungen an den verabschiedeten Regelungen sind nicht wahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich.

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Merkblatt für Mandanten: Inflationsausgleichsprämie

Die stark erhöhten Energiekosten sowie weitere allgemeine Preisanstiege in vielen Bereichen stellen 2022 eine starke Belastung für die privaten Haushalte dar. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich dies auch 2023 vorerst nicht ändern. Der Bundesrat hat am 07.10.2022 die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Hierdurch sind für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen an Arbeitnehmer zur Abmilderung der inflationsbedingten Mehrbelastungen durch gestiegene Verbraucherpreise möglich.

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Merkblatt für Mandanten: Der gesetzliche Mindestlohn - Ein Überblick

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hatte der Gesetzgeber im Jahr 2015 die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von zunächst 8,50 € pro Arbeitsstunde beschlossen. Danach erfolgten weitere Erhöhungen und zuletzt wurde von der Regierung beschlossen, dass der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 € ansteigt. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das MiLoG birgt einige Risiken für Arbeitgeber, über welche wir in diesem Mandantenmerkblatt aufklären wollen.

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